Katholisches Kollegium: Das gab es in 207 Jahren noch nie

Mittwoch, 10. Juni 2020

Erstmals seit seiner Gründung treffen sich die Mitglieder das Katholischen Kollegiums des Kantons St.Gallen nicht physisch zu einer Sitzung. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Juni-Sitzung abgesagt worden, wichtige Beschlüsse werden dennoch per schriftlicher Abstimmung gefasst.

Stiftsbezirk Von Oben

Erstmals seit seiner Gründung treffen sich die Mitglieder das Katholischen Kollegiums des Kantons St.Gallen nicht physisch zu einer Sitzung. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Juni-Sitzung abgesagt worden, wichtige Beschlüsse werden dennoch per schriftlicher Abstimmung gefasst. Auf der Traktandenliste stehen die Jahresrechnung 2019, der Finanzausgleich zu Gunsten der Kirchgemeinden und Investitionen im St.Galler Stiftsbezirk.

Administrationsratspräsident Raphael Kühne und Josef Seliner, Präsident des Katholischen Kollegiums, hatten im April eine schwierige Entscheidung mit Blick auf die Frühjahrssitzung zu treffen. «Die Unsicherheit, ob sich die 180 Mitglieder physisch im gewohnten Rahmen treffen dürfen war zu gross», erklärt Raphael Kühne. So entschloss man sich, analog dem Vorgehen von Gemeinden, zum schriftlichen Verfahren. Die Abstimmung für die Kollegienräte ist auf Montag, 22. Juni, festgesetzt.

Bild und Ton aus der Kathedrale
Im Stiftsbezirk stehen Investitionen an. In Zeiten von Corona war die Kathedrale mit einem Livestream von Gottesdiensten bei tausenden Menschen, von Usedom bis Spanien, von St.Gallen bis in die Westschweiz, präsent. Dass gerade jetzt über die Erneuerung der Audio- und Videotechnik abgestimmt wird, ist jedoch ein Zufall. Die fest installierten Anlagen sind veraltet, die Audio-Technik wird der vielfältigen musikalischen Mitgestaltung von Gottesdiensten nicht mehr gerecht. Bisher ist keine Videoübertragung über eigene Kameras möglich. Für die Realisierung eines zukunftsgerichteten Projekts beantragt der Administrationsrat einen Kredit von 725’000 Franken. Dank anderen Mitfinanzierern beträgt der Nettokredit noch 465’000 Franken.

Höherer Raumbedarf und Renovationen
Die Aufgaben der Institutionen des Katholischen Konfessionsteils sowie der Bistumsleitung sind in den vergangenen Jahren komplexer und personalintensiver geworden, der Raumbedarf von «Buebeflade», Stiftsbibliothek und Kirchenmusikschule ist ebenfalls gestiegen. Gegenwärtig sind alle Räume belegt. Es fehlen zusätzliche Räume. Eine Entwicklung ist nicht mehr möglich. Nach einer sorgfältigen Analyse der Raumbedürfnisse beauftragte der Administrationsrat ein Architekturbüro mit der Planung eines räumlichen Ausbaus innerhalb der bestehenden Gebäudestruktur. Das Mietverhältnis mit dem Kanton für das Gebäude Klosterhof 8a wurde aufgelöst, damit bestehende Räume frei werden, der Dachstock im Verwaltungsflügel soll ausgebaut und verschiedene Gebäudeteile renoviert und besser genutzt werden. Für die ganze Palette an Arbeiten fallen Kosten von 6,35 Millionen Franken an. Der Administrationsrat beantragt einen entsprechenden Kredit.

Jahresrechnung 2019
Die Jahresrechnung des Katholischen Konfessionsteils schliesst bei einem Gesamtaufwand von 64 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 1,45 Millionen Franken ab. Damit wird das Defizit 2018 von 1,77 Millionen Franken, bedingt durch die Einmalabschreibung der Nachzahlung in die Pensionskasse, zu einem grossen Teil wieder aufgefangen. Das positive Rechnungsergebnis entstand unter anderem durch ausserordentliche Erträge aus den Waldungen, dem Wertschriftenerfolg und einen tieferen Aufwand im Bischöflichen Ordinariat infolge nicht beanspruchter Aushilfs- und Projektierungskredite. Weiter waren die Unterhaltsarbeiten im Stiftsbezirk günstiger als projektiert. Die GPK beantragt dem Katholischen Kollegium die Jahresrechnung zu genehmigen. Mit dem Ertragsüberschuss sollen zusätzliche Abschreibungen getätigt und die Reserven gestärkt werden.

Dekret über den Finanzausgleich
Am 18. Juni 2019 hat das Katholische Kollegium das Dekret über den Finanzausgleich verabschiedet und den oberen und den unteren technischen Steuerfuss festgelegt. Er ist entscheidend für die Höhe der Ausgleichsbeiträge an finanzschwächere Kirchgemeinden. Zentrales Element des Ausgleichssystems ist die Steuerkraft der einzelnen Kirchgemeinden. In Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Steueramt wurde die Datengrundlage verfeinert und vereinheitlicht. Dies bedingt eine Anpassung der technischen Steuerfüsse. Damit würde eine Mehrzahl der Kirchgemeinden für das Jahr 2020 höhere Beiträge erhalten als ursprünglich berechnet (total 1,7 Millionen Franken), während einige Kirchgemeinden tiefere Beiträge erhalten würden (total 0,6 Mio. weniger).

Weitere News.