Das Bistum St.Gallen.
Die Bindungen zwischen Katholischem Konfessionsteil und Bistum St.Gallen sind sehr eng. Das seit 1847 bestehende Bistum ist eines von sechs Bistümern in der Schweiz und umfasst die Kantone St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden. Letztere beide sind apostolische Administraturen des Bischofs von St.Gallen.
Das Bistum und die Pfarreien haben als zentrale Aufgabe ihres Wirkens die Seelsorge an den Menschen. Gemeinsam mit dem Katholischen Konfessionsteil und den Kirchgemeinden tragen sie dazu bei, dass im Kanton und Bistum St.Gallen die Kirche gedeiht und lebendig bleibt.
Das rechtliche Verhältnis des Katholischen Konfessionsteils zum Bistum St.Gallen richtet sich nach dem Bistumskonkordat. Während das Bistum und die Pfarreien vor allem die Seelsorge an den Menschen als zentrale Aufgabe haben, stellen der Konfessionsteil und die Kirchgemeinden die finanziellen Mittel und baulichen Einrichtungen für die Bistumsleitung, die Arbeitsstellen und die Spezialseelsorge bereit, welche die Seelsorge und damit den Aufbau einer lebendigen kirchlichen Gemeinschaft ermöglichen. Diese Aufgaben greifen stark ineinander, und in vielen Fällen ist eine enge Zusammenarbeit nötig. Durch das Miteinander – je nach Sichtweise auch das Nebeneinander – der kirchenrechtlichen und der staatskirchenrechtlichen Strukturen entsteht, als schweizerische Besonderheit, ein sogenanntes «duales Kirchensystem».
Einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung der Seelsorge im Bistum St.Gallen leisten die diözesanen Fachstellen, welche vom Katholischen Konfessionsteil (mit)finanziert werden: