Geschichtlicher Rückblick.

Das Kloster St.Gallen war der Vorgängerstaat von Kanton und Katholischem Konfessionsteil des Kantons St.Gallen.

STASG, KA R. 140 1 2 P. 8 9

«Der Katholische Konfessions­teil des Kantons St.Gallen» ist die nach den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates organisierte Gemeinschaft der Katholiken römisch-katholi­schen Bekenntnisses. Er ist eine öffentlich-rechtliche Kör­perschaft und gliedert sich in Kirchgemeinden.» heisst es in Art. 1 der Verfassung.
Die Be­gründung des selbstständigen Verwaltungsrechtes der Kon­fessionsteile (staatskirchen­rechtliche Organe), Autonomie genannt, reicht zurück auf die Kantonsgründung vom Jahr 1803.

Die Bezeichnung «Konfessions­teil» mutet auf den ersten Blick recht seltsam an, ist aber aus der Geschichte erklärbar. Mit dieser Bezeichnung grenzt sich die Körperschaft der St.Galler Katholikinnen und Katholiken auch klar von rein kirchlichen Institutionen und Einrichtun­gen wie etwa dem Bistum St.Gallen ab. Eckdaten der Gründung des Konfessionstei­ls sind:

1798

Französische Truppen besetzen die Ostschweiz.

1799

Nach dem Sieg der Franzosen bei Zürich und dem Einzug der Helveti­schen Beamten in sein Kloster verlässt Fürstabt Pankraz Vorster das Kloster St.Gallen endgültig.

1803

Der Kanton St.Gallen wird durch die Ver­mittlungsakte Napoleon Bona­partes aus sechs alten Land­vogteien, der Herrschaft Sax, dem Toggenburg, der Alten Landschaft und den beiden Stadtrepubliken St.Gallen und Rapperswil geschaffen.

1805

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen beschliesst mit 36 zu 33 Stimmen die Auf­hebung des Klosters St.Gallen und erlässt das Gesetz über die «Sönderung des Staatsgutes von dem st.gallischen Kloster­gutes und Verwendung des Letz­teren». Übergabe von Stiftskirche, Katholischer Kantonsschule, Stiftsbibliothek und anderen Klostergebäuden, und Waldungen an die Katholiken.

1813

Ernennung des ersten Administrationsrates mit 13 Mitgliedern als Behörde zwischen Kirche und Staat.

1814

Die neue Kantonsverfassung gibt den beiden Konfessionsteilen öffentlich-rechtliche Anerkennung.

1816

Erlass der ersten Verfassung (Organisation) des Katholischen Konfessionsteils.

1823

Gründung des Doppelbistums Chur-St.Gallen, welches 1833 einseitig durch die St.Galler aufgekündigt wird.

1847

Errichtung des Bistums St.Gallen. Basis bildet das Konkordat zwischen dem Kanton St.Gallen und Rom. Dem Bischof und der Bistumsverwaltung werden Gebäudeteile des ehemaligen Klosters zugewiesen, die der Konfessionsteil zu verwalten hat.

1861

Ausscheidung der kirchlichen Angelegenheiten und Entpolitisierung des Kollegiums. Übernahme des Erziehungswesens durch den Staat.

1911

St.Galler Katholiken stimmen der Einführung einer Zentralsteuer zu, mit der die Aufgaben des Konfessionsteils und des Bistums finanziert werden.

1979

Letzte Totalrevision der Organisation sowie Erlass der geltenden Verfassung.

2006

Teilrevision der Verfassung, u.a. Einführung des Ausländerstimmrechts.