Schulpräsidium der flade nimmt Stellung betreffend einer fehlbaren Ex-Lehrperson

Mittwoch, 24. April 2024

Die mediale Akteneinsicht in einen Strafantrag generiert derzeit Berichterstattungen, wonach ein früherer Lehrer im Notkerschulhaus Füsse von Schülerinnen gefilmt hat. Die Schulleitung ist mit dem Vorwurf konfrontiert, dass bereits vor April 2023 Meldungen eingegangen seien und nicht gehandelt worden sei. Die Schulpräsidentin Barbara Hächler nimmt Stellung zu Publikationen im St.Galler Tagblatt vom 17. und 24. April. Der Vorwurf der Untätigkeit wird zurückgewiesen. Zur Stellungnahme:

Notkerschulhaus Front 2

Notkerschulhaus in St.Gallen - eines von drei Schulhäusern der flade.

Stellungnahme

Mit Blick auf die Berichterstattung des St.Galler Tagblattes vom 17. April 2024 («St.Galler Musiklehrer filmt Füsse seiner minderjährigen Schülerinnen») und 24. April 2024 («Versteckte Kameras: Schüler werfen Flade Untätigkeit vor» und «Es hat sich niemand darum gekümmert») erlauben wir uns folgende Stellungnahme.

In der Berichterstattung im St.Galler Tagblatt ist zu lesen, dass ein Strafbefehl vorliegt, aus dem hervor geht, dass ein Lehrer der flade im Notkerschulhaus Füsse von Schülerinnen gefilmt hat. Wir sind bestürzt über diese Erkenntnisse und voller Unverständnis für dieses Fehlverhalten und Ausnützen einer Schulsituation. Das Vorgefallene tut weh und leid. Gleichzeitig sind wir rückblickend froh, nach der Information von Schülerinnen an die Schulleitung am 29. April 2023 konsequent gehandelt und den Lehrer umgehend freigestellt zu haben.

Nachfolgend halten wir – auch aufgrund der öffentlichen Berichterstattung – den Sachverhalt fest, wie er der Schulleitung und dem Schulpräsidium bekannt ist.

Sachverhalt

Am Donnerstag, 28. April 2023, entdeckten drei Schülerinnen während des Musikunterrichts am Vormittag im Musiksaal technische Installationen im Bühnenbereich, die Fragen aufwerfen und von ihnen als Kameralinsen/-objektive ausgemacht wurden. Sie erstellten zwei Fotografien und informierten am Nachmittag ihre Klassenlehrperson. Diese untersuchte die Bühne gleichentags, konnte aber keine entsprechenden Feststellungen machen. Sie verwies die drei Schülerinnen an die Schulleitung.

Am Freitag, 29. April 2023, informierten die drei Schülerinnen die Schulleitung. Am gleichentags durchgeführten Kontrollgang konnte auch die Schulleitung keine entsprechenden Feststellungen machen. Die Schulleitung entschied sich mit Blick auf die schweren Vorwürfe, die zudem mit zwei Fotografien gestützt wurden, das Kriseninterventionsteam der flade aufzubieten. Gleichentags wurden Fachleute aus dem elektrotechnischen und dem juristischen Bereich beigezogen sowie die Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St.Gallen informiert.

Nachdem übers Wochenende weitere Abklärungen erfolgt sind und am Montag, 1. Mai 2023, weitere Untersuchungen und Befragungen vor Ort durchgeführt worden waren, musste im Sinne einer ersten vorläufigen Zwischenbeurteilung festgestellt werden, dass sich der Verdacht des unerlaubten Filmens nicht hat erhärten lassen und sich mit den der Schule zur Verfügung stehenden Mitteln kein Fehlverhalten der Lehrperson rechtsgenüglich nachweisen liess. Grund hierfür war, dass im Musikzimmer keine Kameras vorhanden waren und die im Musikzimmer vorhandene Installationen gemäss den beigezogenen Fachleuten keine rechtsgenügliche Bestätigung des Verdachtes unerlaubten Filmens zuliess. Da sich der nicht erhärtete Verdacht aber auch nicht entkräften liess, entschied die flade, die Abklärungen vertieft weiterzuführen.

Am Dienstag 2. Mai 2023, fand eine Besprechung zwischen Schulleitung und den Eltern der drei meldenden Schülerinnen statt. An dieser Besprechung wurden der flade weitere Informationen zugetragen und in den Folgetagen dokumentiert, welche zu einer Ausweitung der internen Untersuchungen führten. Im Zuge dessen wurden weitere Abklärungen vorgenommen. Aufgrund der mittlerweile kursierenden Gerüchte meldeten sich verschiedene Personen bei der Schulleitung und informierten diese über weitere Feststellungen betreffend die besagte Lehrperson. Die Schulleitung ging allen Hinweisen umgehend und umfassend nach.

Die interne, administrative bzw. arbeitsrechtliche Untersuchung führte zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Das parallel dazu geführte Strafverfahren führte zu einem Strafbefehl.

Berichterstattung des St.Galler Tagblatts

Zur Berichterstattung des St.Galler Tagblatts halten wir korrigierend fest:

  • Die ersten Verdachtsmeldungen, dass die besagte Lehrperson im Musikzimmer Kameras installiert hat, gingen bei der Schulleitung am Freitag, 29. April 2023 ein. Vorher waren der Schulleitung und der Schulbehörde in diesem Zusammenhang keinerlei entsprechende Informationen bekannt.
  • In der Berichterstattung (24.04.2024) ist falsch, dass die Schulleitung bereits im Jahr 2022 von einem Schüler über dessen Bedenken zu den technischen Installationen im Musikzimmer informiert worden sein soll. Das Gespräch mit dem besagten Schüler fand erst am Freitag, 5. Mai 2023 (vormittags) statt, d.h. nach Eingang der ersten Verdachtsmeldung und im Zuge der bereits laufenden Untersuchungen.
  • Die flade hat erst seit der Anfrage des St.Galler Tagblattes am 16.04.2024 davon Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen hat, aus welchem sich ergibt, dass im Musiksaal tatsächlich Kameras installiert waren und von der besagten Lehrperson Filmaufnahmen erstellt worden sind.
  • In der Berichterstattung (17.04.2024) ist falsch, dass das Schulpräsidium durch die St.Galler Staatsanwaltschaft über das Strafverfahren informiert wurde. Der Strafbefehl wird der flade erst nach dessen Rechtskraft zugestellt. Auf konkrete Anfrage beim zuständigen Untersuchungsamt wurde der flade bestätigt, dass eine vorherige Zustellung nicht möglich sei.

Stellungnahme der flade

Die Verantwortlichen der flade sind fassungslos über das krasse und krankhafte Fehlverhalten ihrer ehemaligen Lehrperson. Wir bedauern ausserordentlich, dass Schülerinnen in unserer Obhut in ihren persönlichen Rechten verletzt worden sind und sich das Delikt trotz intensiver Präventionsarbeit nicht verhindern liess.

Die flade legt gleichzeitig auch Wert auf die Feststellung, dass sie auf den an sie herangetragenen Verdacht rasch und konsequent reagiert hat. Sie konnte zwar in einer ersten Reaktion nicht vorverurteilend handeln, sondern musste zuerst die notwendigen Abklärungen vornehmen. Diese Abklärungen wurden jedoch äusserst zeitnah, akribisch und unvoreingenommen durchgeführt.

Die flade ist insbesondere froh, dass sie sofort die richtigen vorsorglichen Massnahmen ergriffen hat und die genannte Lehrperson bereits ab dem Aufkommen der ersten Gerüchte nicht mehr in der Schule eingesetzt und das Arbeitsverhältnis mit der genannten Lehrperson bereits vor Kenntnis des Abschlusses des Strafverfahrens beendet hat.

Als Schulpräsidentin macht mich traurig, was passiert ist und es wird alles unternommen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen.


Barbara Hächler
Administrationsrätin und Schulpräsidentin flade

Einzel 15

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