St.Galler Bischof Markus Büchel anerkennt Fehler und äussert sein Bedauern

Mittwoch, 13. September 2023

Am 12. September 2023 hat die Universität Zürich ihre Pilotstudie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Kontext der römisch-katholischen Kirche den Medien präsentiert. Zwei untersuchte Fälle betreffen das Bistum St.Gallen. Das Bistum St.Gallen hat eine Voruntersuchung eingeleitet und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Betroffene werden ermutigt, sich zu melden, schreibt das Bistum in einer Mitteilung.

In persönlichen Worten richtet sich Bischof Markus Büchel bei einer Medienkonferenz an die Öffentlichkeit. Vor Ort ist auch Vreni Peterer, Präsidentin der Interessengemeinschaft für missbrauchsbetroffene Menschen im kirchlichen Umfeld. Bild: Roger Fuchs

In persönlichen Worten richtet sich Bischof Markus Büchel bei einer Medienkonferenz an die Öffentlichkeit. Vor Ort ist auch Vreni Peterer, Präsidentin der Interessengemeinschaft für missbrauchsbetroffene Menschen im kirchlichen Umfeld. Bild: Roger Fuchs

Die Pilotstudie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz liegt vor. Es handelt sich um die erste schweizweite Gesamtbetrachtung zu diesem Thema. «Es war zu erwarten, dass das Pilotprojekt Abgründe aufdecken würde», schreiben die Forscherinnen. Die kirchlichen Institutionen tragen eine grosse Mitverantwortung für das Leid der Betroffenen. Zwei Fälle, die das Bistum St.Gallen betreffen, wurden im Bericht aufgenommen:

Fall1
Iddaheim in Lütisburg (Studie, Seiten: 69 bis 71): Beschrieben sind Meldungen zahlreicher Fälle psychischer, physischer und sexueller Gewalt unter anderem im Zeitraum zwischen 1978 und 1988, durch einen der Direktoren, ein Priester aus dem Bistum St.Gallen.
Weiter beschreibt die Studie Berichte von sexuellen Übergriffen und Gewalt durch einen Erzieher und einen Gärtner (zwischen 1964 bis 1971) sowie durch Menzinger Schwestern. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wichtig: Das heutige Kinderdörfli Lütisburg ist seit vielen Jahren nicht mehr unter kirchlicher Führung. Es ist sehr wichtig, die heutige Arbeit der Institution entsprechend einzuordnen!

Fall2
Es geht um E.M. (Pseudonym, Seiten in der Studie 96 bis 100):

Im Jahr 2002, als das Fachgremium erstmals eingesetzt wurde, meldete eine Frau länger zurückliegende Übergriffe des Priesters E.M.. Es fanden Gespräche mit dem Beschuldigten und Ivo Fürer, dem damaligen Bischof, statt. Da E.M. die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritt und sich die Anschuldigungen nicht erhärteten, schienen sich diese zu entkräften. Wenige Wochen später gab es weitere Hinweise durch eine ehemalige Heimmitarbeiterin, worauf das Fachgremium Empfehlungen an Bischof Ivo Fürer aussprach. Das Fachgremium stellte zudem klar, dass es nicht Untersuchungsbehörde sein kann. Trotz eindeutiger Empfehlungen durch das Fachgremium St.Gallen und jenes der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) unternahm der damalige Bischof keine weiteren Schritte; E.M. erhielt eine weitere Stelle. Bis 2009 war er zusätzlich in einer Funktion im Bistum angestellt.

Im April 2010 feierte E.M. zusammen mit dem neuen Bischof Markus Büchel eine Messe. Dies führte bei einer betroffenen Person zu einer heftigen emotionalen Reaktion, worauf sie sich beim Fachgremium meldete. 2012 wurde E.M. zwar versetzt, aber trotzdem in verschiedenen Gemeinden als Seelsorger eingesetzt. Noch im Januar 2023 sind gemäss Studie Eucharistiefeiern mit E.M. festgehalten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bischof Markus Büchel räumt Fehler ein

Bischof Markus Büchel hat aufgrund der aktuellen Forschungen den Fall E.M. nochmals neu bewertet. Er hat es betreffend E.M. unterlassen, die Vorabklärungen durch Bischof Ivo Fürer erneut zu prüfen und zu handeln. Bischof Markus Büchel bedauert, die aus heutiger Sicht nötigen Schritte damals nicht eingeleitet zu haben.

Die Übergriffe im Iddaheim und die Meldungen zu den dortigen Fällen liegen weit auseinander. Die Betroffenen meldeten sich in den Amtszeiten von Bischof Otmar Mäder und Bischof Ivo Fürer. Der Direktor, gegen den sich die Vorwürfe richteten, ist verstorben. Das Fachgremium des Bistums wurde 2002 erstmals mit den Fällen konfrontiert. Es war damals erst im Aufbau und die Ansprechperson konnte den betroffenen Personen noch nicht die Unterstützung bieten, die heute möglich wäre.

Bereits beschlossene Massnahmen

Das Bistum St.Gallen schuf 2002 das Fachgremiums gegen sexuelle Übergriffe in der Seelsorge. Es hat den Auftrag, Fälle aufzudecken, das Geschehene aufzuarbeiten, Betroffene anzuhören und zu unterstützen. Seit 2023 gibt es zudem eine Anlaufstelle für geistlichen Missbrauch. Die Fälle in der Studie zeigen auf, dass die Zusammensetzung des Fachgremiums und die Zusammenarbeit des Bistums mit externen Meldestellen wichtig ist. Das Bistum ist zusammen mit dem Fachgremium dabei, Abläufe intern kritisch zu überprüfen, um der Aufklärung und den Anliegen Betroffener künftig besser Rechnung zu tragen.

Das Bistum St.Gallen steht in engem Austausch mit der Interessengemeinschaft Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG-M!kU).

Das Bistum St.Gallen unterstützt die auf nationaler Ebene von der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) sowie der Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) beschlossenen Massnahmen.  Diverse sind im Bistum St.Gallen bereits umgesetzt:

  • Professionelle Angebote für Betroffene, schweizweit
  • Standardisierte, professionelle Abklärungen für künftige Priester, Diakone, Seelsorgende etc.
  • Einführen von Mindeststandards für das Führen der Personaldossiers
  • Alle drei Auftraggeberinnen verpflichten sich zu neuen Grundsätzen im Umgang mit Missbrauchsakten
  • Forschung wird in einem dreijährigen Folgeprojekt 2024-2026 fortgeführt
  • Für die Umsetzung dieser Massnahmen werden Ressourcen bereitgestellt.

Archiv: Akteneinsicht jederzeit gewährleistet

Die Forscherinnen attestieren dem Bistum St.Gallen eine professionelle Führung des Archivs und eine vollumfängliche Unterstützung durch den Archivar. Die Archivierung der Akten des Fachgremiums seien gar vorbildhaft. Das Bistum St.Gallen sowie das Fachgremium garantieren den Forscherinnen weiterhin offene Türen und Akteneinsicht für die Arbeit an der Hauptstudie in den kommenden drei Jahren.

Bischof Markus Büchel setzt sich für ein schonungsloses Aufdecken und Aufarbeiten des sexuellen Missbrauchs im Bistum St.Gallen ein. Er ist bereit, Betroffene persönlich zu treffen. Markus Büchel bittet alle Betroffenen um Entschuldigung und lädt sie ein, sich in einem ersten Schritt zu melden beim Fachgremium sexuelle Übergriffe im Bistum St.Gallen.

Weitere Links zu wichtigen Gremien und auch zur Pilotstudie gibt es hier.

Text: Bistum St.Gallen
Bilder: Roger Fuchs

Weitere News.