Selbstverpflichtung: Nie mehr Akten vernichten, die im Kontext von Missbrauch stehen

Mittwoch, 13. September 2023

Die im Kontext der Pilotstudie angekündigte Selbstverpflichtung, dass nie mehr Akten vernichtet werden, die Grenzverletzungen oder mögliche Sexualstraftaten dokumentieren, wurde vor wenigen Tagen auch von Raphael Kühne, Präsident des Administrationsrats des Kath. Konfessionsteils St.Gallen, sowie Verwaltungsdirektor Thomas Franck unterzeichnet. Dies, obschon Franck versichert, dass solches beim Konfessionsteil noch nie geschehen ist. Das Ganze soll auch für Kirchgemeinden gelten. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage wird vorbereitet.

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Mit verschiedenen konkreten Massnahmen wollen die heutigen Verantwortungsträger der katholischen Kirche dazu beitragen, dass Missbrauch in dieser Institution verhindert wird. Und keines Falls sollen im Falle des Falles Akten vernichtet werden.

Gestützt auf einen Beschluss der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ), der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Vereinigung der Ordensgemeinschaften (KOVOS) verpflichtet sich auch der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen, keine Akten zu vernichten, die in irgendeiner Weise Grenzverletzungen oder mögliche Sexualstraftaten gegen Minderjährige oder Erwachsene sowie den Umgang der kirchlich Verantwortlichen mit Tätern und Täterinnen sowie Beschuldigten dokumentieren. Administrationsratspräsident Raphael Kühne und Verwaltungsdirektor Thomas Franck haben Ende August eine entsprechende Selbstverpflichtung unterzeichnet und dem Generalsekretariat der RKZ zugestellt.

Diese Selbstverpflichtung soll auch für die Kirchgemeinden und andere kantonalkirchliche Anstellungsträger gelten. Um eine absolute Verbindlichkeit zu erzielen, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Demnach soll das heutige Verwaltungsreglement mit einer entsprechenden Bestimmung ergänzt werden. Sobald der Administrationsrat diesen Nachtrag erlassen hat, werden die Kirchgemeinden entsprechend in Kenntnis gesetzt. Sie sind aber angehalten, bereits heute im Sinne der Selbstverpflichtung zu handeln.

Der Administrationsrat erachtet es als wichtig und gut, dass mit dieser Selbstverpflichtung zum Umgang mit Missbrauchsakten die heutigen Verantwortungsträger einen weiteren Tatbeweis erbringen wollen, dass mit vereinten Kräften dem Missbrauch entgegengewirkt wird und allfällige Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

rf

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