Pilotphase abgeschlossen: 72 angehende Seelsorgende einer Eignungsabklärung unterzogen
Dienstag, 3. Februar 2026Künftige Priesteramtskandidaten sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger haben seit 1. April 2025 standardmässig ein mehrstufiges Abklärungsverfahren zur psychologischen Eignung zu durchlaufen. In der Pilotphase bis Ende 2025 haben gemäss einer gemeinsamen Mitteilung von SBK, RKZ und KOVOS 72 Personen diesen Weg beschritten. In Einzelfällen hätten sich die diözesanen Verantwortlichen gemäss Empfehlungen der Experten gegen eine weitere Zusammenarbeit mit evaluierten Personen entschieden, heisst es.
Im Verlauf von 2025 hat die römisch-katholische Kirche die Einführung wissenschaftlich abgestützter Assessements für angehende Seelsorgende gestartet. Während einer Pilotphase wurden in sämtlichen Bistümern insgesamt 72 solcher Eignungsabklärungen durchgeführt. Diese Abklärungen sind eine Folge der im Herbst 2023 publizierten Pilotstudie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz.
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) sowie die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) informieren in einer gemeinsamen Medienmitteilung über das mehrstufige Verfahren und den Abschluss der Pilotphase. Die Eignungsabklärungen werden als «Schlüsselelement» in der gesamten Personalentwicklung für Seelsorgende bezeichnet.
Hier geht es zur ausführlichen Medienmitteilung von RKZ, SBK, und KOVOS.