Noch fünf Kirchenverwaltungspräsidien sind unbesetzt

Donnerstag, 28. September 2023

Nach den Gesamterneuerungswahlen in die Behörden der Kirchgemeinden und das katholische Kollegium (Katholikenparlament) des Kantons St.Gallen liegt mittlerweile eine kantonale Übersicht vor. In fünf der 90 Kirchgemeinden konnte das Präsidium nicht besetzt werden. Einen zweiten Wahlgang braucht es auch in einigen Kirchgemeinden für Sitze im Kollegium.

Wahlen

Mit der Vereinigung der Kirchgemeinden Bazenheid, Gähwil und Kirchberg zur Kirchgemeinde Alttoggenburg zählt der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen ab 2024 noch 90 Kirchgemeinden. Sie alle führten am 10. September ihre Gesamterneuerungswahlen durch. Sämtliche Wahlprotokolle sind inzwischen beim Katholischen Konfessionsteil St.Gallen eingegangen und ausgewertet.

Die Kirchgemeinden Häggenschwil, Berg-Freidorf, Oberriet, Tscherlach und Stein stehen nach dem ersten Wahlgang für die Kirchbehörden noch ohne Präsidentin oder Präsidenten für den Kirchenverwaltungsrat da. Sollte auch im zweiten Wahlgang dieser Sitz nicht besetzt werden können, wird der Kirchgemeinde eine Übergangsfrist von einem halben Jahr zur Besetzung des Mandats respektive zur Wahl an der ordentlichen Bürgerversammlung 2024 eingeräumt. Bliebe dies ohne Erfolg, würde der Administrationsrat (Exekutive des Konfessionsteils) zeitlich befristet eine Kuratorin oder einen Kurator einsetzen. Dieses Verfahren kann allerdings nur angewendet werden, wenn die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident bereit wären, das Präsidium bis zur Bürgerversammlung 2024 zu übernehmen. Ohne diese Bereitschaft wäre bereits ab 1. Januar 2024 eine Kuratorin oder ein Kurator einzusetzen.

Weitere freie Sitze

Zur Ausgangslage der übrigen Mitglieder für die Kirchenverwaltungen im Kanton: 341 der bisher 355 Kirchenverwaltungsratsmandate sind wieder besetzt. Freie Sitze gibt es noch in den Kirchgemeinden Häggenschwil, Oberriet, Tscherlach, Benken, Stein, St.Peterzell, Lichtensteig, Oberhelfenschwil-Brunnadern, Henau-Niederuzwil, Oberbüren. Für Muolen stellt der Administrationsrat die Genehmigung der Teilrevision der Gemeindeordnung und somit eine Reduktion der KVR-Sitze in Aussicht.

Bei den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) braucht es in neun Kirchgemeinden einen zweiten Wahlgang. Werden auch im zweiten Wahlgang nicht alle KVR- oder GPK-Sitze besetzt, könnte die Behörde mit einer Ausnahmebewilligung bis zur Bürgerversammlung 2024 mit reduziertem Bestand weiterarbeiten. Dann müsste, wenn sich keine Kandidierenden finden lassen, der Bürgerschaft die Verkleinerung des KVR oder der GPK beantragt werden.

Noch nicht besetzt sind ebenso die Verwaltungsmandate bei den Kapellgenossenschaften Kobel-Berneck und Ruppen-Altstätten. Diese Wahlen finden an den nächsten ordentlichen Bürgerversammlungen statt.

Auch beim Kollegium brauchts zweite Wahlgänge

Von den 180 Sitzen des katholischen Kollegiums konnten 175 besetzt werden. Auf 62 Sitzen werden neue Personen Platz nehmen. Noch kein Mitglied gewählt wurde in den Kirchgemeinden Wildhaus-Alt St.Johann-Stein, in Lichtensteig, Flums (2 Sitze) und Rheineck. In der letztgenannten Kirchgemeinde muss bekanntlich das bisher amtsälteste Mitglied des Kollegiums, Beda Hässig, ersetzt werden. Er hatte diesen Sitz 28 Jahre lang inne.

Die Stimmbeteiligung bei den Gesamterneuerungswahlen am 10. September für die Kirchgemeindebehörden und das Katholischen Kollegiums lag mit einem kantonalen Durchschnitt von 15 Prozent um 0,4 Prozent höher als im Jahr 2019. Die höchste Stimmbeteiligung gab es mit 35,07 Prozent in Niederbüren, die tiefste mit 7,11 Prozent in Sevelen.

Der zweite Wahlgang für alle noch unbesetzten Sitze der Kirchbehörden und des katholischen Kollegiums findet am 5. November statt. Hierbei zählt das relative Mehr. Mandate der Kirchgemeindebehörden können derweil auch in stiller Wahl besetzt werden. Diese kommt zustande, wenn die Zahl der gültig vorgeschlagenen Kandidierenden identisch ist mit der Zahl der zu wählenden Mandatsträger.

Text: Roger Fuchs

 

 

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