Katholische Kantonalkirche St.Gallen leitet eine Revision der Verfassung ein

Freitag, 6. Mai 2022

Der Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen sieht Revisionsbedarf bei der Verfassung. Eine Umfrage soll zeigen, ob die vorgeschlagenen Revisionspunkte realistisch sind. Raphael Kühne, Administrationsratspräsident, fasst die wichtigsten Revisionspunkte im Videointerview zusammen.

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Administrationsratspräsident Raphael Kühne begründet die Verfassungsrevision und skizziert den Zeithorizont

 

Die aus dem Jahr 1979 stammende und 2006 mit Nachträgen versehene Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen soll der Zeit angepasst werden. Seit längerem notiert sich der Administrationsrat Revisionspunkte. Zudem hat an der letztjährigen Novembersitzung das Katholische Kollegium (Parlament) eine Motion gutgeheissen. Damit wurde der Administrationsrat beauftragt, eine Revision (Total- oder Teilrevision) der Verfassung des Katholischen Konfessionsteils anzupacken.

In der Ursprungsversion zielte die Motion, die von der Kollegienrätin Vera Bühler aus Flawil eingereicht und von 43 Personen mitunterzeichnet wurde, auf eine Totalrevision der Verfassung ab. Der Administrationsrat vermochte das Katholische Kollegium zu überzeugen, dass nicht schon vor einer gründlichen Prüfung des Revisionsbedarfs festgelegt werden sollte, ob nur eine Totalrevision in Frage kommt. «Eine solche würde ein Generationenprojekt darstellen sowie grosse zeitliche, personelle und auch finanzielle Ressourcen erfordern», sagt Administrationsratspräsident Raphael Kühne. «Wir wollen vielmehr den Weg einer Teilrevision gehen, zumal die Verfassung in weiten Teilen noch aktuell ist.»

Revisionspakete bilden

Konkret sieht der Administrationsrat elf mögliche Revisionsbereiche. Die Stichworte reichen von der Anzahl der Mitglieder des Katholischen Kollegiums über die Volksrechte, die geschlechtergerechte Sprache bis hin zum Pfarrwahlrecht, zur Kooperation mit dem Bistum St.Gallen sowie den Einrichtungen des Konfessionsteils, den Klöstern oder auch den Seelsorgeeinheiten. Angesichts der Fülle, sollen die Revisionspunkte in vier Revisionspakete zusammengefasst werden.

Ob der Administrationsrat mit seinen skizierten Revisionsbereichen richtig liegt, soll in einem nächsten Schritt eine breitangelegte Umfrage zeigen. «Die Adressaten haben bis anfangs Juli 2022 Zeit, sich zu äussern», sagt Raphael Kühne. Die Auswertung sei für das dritte Quartal des Jahres vorgesehen. Anlässlich der Klausurtagung des Administrationsrats vom 24./25. August könnte ein erster Zwischenbericht erstellt werden.

Doch muten die vielen Teilbereiche nicht jetzt schon fast wie eine Totalrevision an? Raphael Kühne verneint. Mit dem vorgeschlagenen Weg seien die Revisionsbereiche strukturiert und eingegrenzt. Bei einer Totalrevision wäre das Feld komplett offen. Und die Erfahrungen zeigten, dass eine solche bis zu acht Jahre in Anspruch nehmen könnte. Auch eine Teilrevision der Verfassung werde nicht von heute auf morgen erledigt sein, so der Administrationsratspräsident. «Sie wird zumindest in die kommende Legislaturperiode 2024 bis 2027 hineinreichen.»

Text, Bilder, Video: Roger Fuchs

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