Datum für die Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2027 steht fest
Dienstag, 6. Januar 2026Alle vier Jahre finden Gesamterneuerungswahlen der Behörden der Kirchgemeinden und Kapellgenossenschaften sowie des Katholischen Kollegiums statt. Das nächste Mal ist dies im Jahr 2027 der Fall. Der Administrationsrat hat nun die Termine für die Erneuerungswahl im Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen festgelegt. Der 1. Wahlgang findet am 5. September 2027 statt, der zweite Wahlgang wird am 31. Oktober 2027 durchgeführt.
Bereits ist die Hälfte der laufenden Legislatur um. Für die Amtsdauer 2028 bis 2031 sind vorgängig im Herbst 2027 die regulären Gesamterneuerungswahlen durchzuführen. Diese Wahlen finden gemäss Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen an der Urne statt.
Dem Administrationsrat obliegt es, frühzeitig einen Wahltermin sowie einen Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang festzusetzen. Dabei gilt es darauf zu achten, den zweiten Wahlgang nicht zu spät zu terminieren, da die Mitglieder des Kollegiums vor der November-Kollegiumssitzung für den rechtzeitigen Versand der Unterlagen bekannt sein müssen.
Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Administrationsrat entschieden, dass der erste Wahlgang der nächsten Gesamterneuerungswahlen am 5. September 2027 durchgeführt wird. Der 2. Wahlgang wird auf den 31. Oktober 2027 festgesetzt.
Wie viele Sitze den einzelnen Kirchgemeinden im Katholischen Kollegium zustehen, zeigt sich erst in den Monaten zuvor. Basierend auf der Anzahl Katholiken per Ende 2026 wird neu berechnet, welcher Kirchgemeinde wie viele Sitze im «Katholikenparlament» zustehen. Jede Kirchgemeinde mit 600 und mehr Katholiken bildet einen Wahlkreis. Kleinere Kirchgemeinden werden mit anderen Kirchgemeinden zu einem Wahlkreis vereinigt.
rf