Coronavirus: Informationen für Mitarbeitende und Arbeitgeber

Freitag, 20. März 2020

Der Administrationsrat hat arbeitsrechtliche Weisungen verabschiedet. Diese richten sich an die Mitarbeitenden des Katholischen Konfessionsteils – mit Ausnahme der Lehrpersonen der flade, die nach kantonalem Gesetz angestellt sind – sowie als Empfehlung für die Kirchgemeinden.

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Die gegenwärtige Situation und die weitere, nicht abschätzbare Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellt uns alle vor noch nie dagewesenen Herausforderungen und Fragen. Nur gemeinsam, wenn jede und jeder seinen Beitrag leistet, können wir diese Krise gut überstehen. Neben der gesundheitlichen Dimension sind auch alle im persönlichen Bereich gefordert. Dazu gehört auch das Arbeitsumfeld. Der Katholische Konfessionsteil als sicherer und zuverlässiger Arbeitgeber leistet dazu seinen Beitrag auch als Wertschätzung für die Mitarbeitenden, von denen wiederum ebenfalls Verständnis und Solidarität erwartet wird.

Wir haben arbeitsrechtliche Informationen verabschiedet, die sich an die Mitarbeitenden der Institutionen und Organisationseinheiten des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen richten – mit Ausnahme der Lehrpersonen der flade, die nach kantonalem Gesetz angestellt sind – sowie als Empfehlung für die Kirchgemeinden. Sie finden diese hier.

Der Administrationsrat

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