Ombudsstelle

Im Rahmen des Schutzkonzeptes stehen den kirchlichen Angestellten wie auch den Freiwilligen mit ihren je spezifischen Tätigkeiten eine Ombudsperson zur Verfügung. Diese vermittelt bei vorgetragenen Anliegen, kann Abklärungen treffen und zeichnet Wege auf für ein konfliktfreies Wie-weiter.

Im Rahmen des Schutzkonzeptes steht die neu ernannte Ombudsperson Kathrin Hilber sowie ihr Stellvertreter Tino Bentele den kirchlichen Angestellten wie auch den Freiwilligen mit ihren je spezifischen Tätigkeiten zur Verfügung. Die Ombudsperson vermittelt bei vorgetragenen Anliegen, kann Abklärungen treffen und zeichnet Wege auf für ein konfliktfreies Wie-weiter. Sie arbeitet wie das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe unabhängig und vertraulich. Die Ombudsperson kann beispielsweise für Themen wie Mobbing/Cybermobbing oder unüberbrückbaren Differenzen am Arbeitsplatz in den Einsatz kommen. Wie bisher ist das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe bei Sexualdelikten oder bei Grenzüberschreitungen im Bereich Nähe und Distanz (auch in der Erwachsenenseelsorge) erste Anlaufstelle.

Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter sowie freiwillig Engagierte wenden sich im Bedarfsfall an Kathrin Hilber. Wer einen Kontakt mit Tino Bentele wünscht, nimmt auch mit Frau Hilber Kontakt auf.

Kathrin Hilber
Tel. 071 223 77 02
Mobile 079 632 14 34
kathrin.hilber@konsens46.ch

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