Missions- und Entwicklungshilfe

Der Katholische Konfessionsteil arbeitet mit kirchlichen und weltlichen Organisationen in der Schweiz und im Ausland zusammen und fördert Werke, die auf die Solidarität der Katholikinnen und Katholiken angewiesen sind.

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Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen nimmt eine solidarische, christliche Mitverantwortung im Bereich der Missions- und Entwicklungshilfe wahr und unterstützt konkrete Gesuche von Einzelpersonen, Gruppen oder Pfarreien aus dem Bistum St.Gallen oder der Apostolischen Administratur Appenzell, die in diesem Bereich tätig sind mit jährlich rund 1,2 Mio. Franken.

Die vom Administrationsrat gewählte Kommission für Missions- und Entwicklungshilfe prüft die eingereichten Gesuche im Rahmen des vom Katholischen Kollegium bewilligten Kredits nach festgelegten Kriterien und beschliesst Beitragsleistungen bis zu einem festgelegten Betrag pro Projekt in eigener Kompetenz.

Formelle Voraussetzung für eine Beitragsbewilligung sind ein ordnungsgemäss gestelltes Gesuch und aufschlussreiche Projektunterlagen.

Materiell wird weiter vorausgesetzt:

  • Konkretes Projekt im Bereich Missions- und Entwicklungshilfe oder Gesuche für Sozialkostenbeiträge an Personen aus dem Bistum St.Gallen, die im Missions- oder Entwicklungseinsatz stehen.
  • Konkretes Projekt im Bereich Missions- und Entwicklungshilfe, das von einer Gewährsperson aus dem Bistum St.Gallen oder der Apostolischen Administratur Appenzell zuverlässig begleitet wird.

Ist mit solchen direkt bei der Katholischen Administration eingereichten Gesuchen der Kredit noch nicht ausgeschöpft, so können Gesuche der Beratungsstelle für Projekte (Projektservice) der grossen katholischen Hilfswerke der Schweiz und ausnahmsweise weitere Gesuche ohne Bezug zum Bistum St.Gallen berücksichtigt werden.

Ansprechsperson der Kommission für Missions- und Entwicklungshilfe ist Giovanni Vietri (giovanni.vietri@sg.kath.ch).

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