Viermal Ja nach intensiven Diskussionen
Dienstag, 23. April 2019Die 169 anwesenden Mitglieder des Katholischen Kollegiums sagten deutlich Ja zur Erweiterung und Sanierung des Notkerschulhauses in St.Gallen und zu einer Nachzahlung in die Pensionskasse der Diözese St.Gallen. Die Rechnung 2017, mit einem Ertragsüberschuss von 770‘000 Franken, wurde genehmigt. Zum Geschäft Totalrevision des Verwaltungsdekrets (Verwaltung und Revision der Kirchgemeinden) gab es intensive Diskussionen, das Kollegium stimmte über mehrere Änderungsanträge ab.
Sitzung Katholisches Kollegium Juni 2018 Aufnahme : Regina Kühne
Gunnar Henning, St.Gallen, lobte im Namen der GPK den Administrationsrat. Im vergangenen Jahr seien 444 Geschäfte an 22 Sitzungen bearbeitet worden, dies mit sehr guten Ergebnissen für die katholische Kirche im Kanton St.Gallen. Unter anderem seien die Kirchgemeinden durch die zentrale Übernahme der Aufwendungen für Spital- und Gefängnisseelsorge entlastet worden. Der grösste Teil des Ertragsüberschusses (638‘000 Franken) fliesst in die Reserven, einen Teil in den Waldreservefonds und der Rest wird für zusätzliche Abschreibungen verwendet. Im Bereich «Ergebnisse Finanzliegenschaften» forderte Kollegienrat Franz Manser, Eggersriet, grössere Transparenz. Administrationsratspräsident Martin Gehrer versprach, das Anliegen im Zuge der Umsetzung der Empfehlungen zum harmonisierten Rechnungslegungsmodell (HRM2) per 1. Januar 2019 aufzunehmen.
Nachzahlung Pensionskasse
Die Pensionskasse mit 1400 Versicherten ist seit dem 1. Januar 2014 als öffentlich-rechtliche Stiftung verselbständigt. Per 1. Januar 2016 erfolgte, vorwiegend auf Kosten der Versicherten, der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat und die Anpassung der technischen Grundlagen. Das Katholische Kollegium entschied nun über eine Nachzahlung der Arbeitgeber (Katholischen Konfessionsteil und Katholischen Kirchgemeinden im Bistum St.Gallen) von gesamt 7,2 Millionen Franken. Der Administrationsrat beantragte folgende Aufteilung: 1,14 Millionen übernimmt der Konfessionsteil, ebenso die Hälfte (1,65 Millionen) der Nachzahlung für die nicht finanzausgleichsberechtigten Kirchgemeinden. 2,7 Millionen für die Kirchgemeinden im Finanzausgleich werden aus der Finanzausgleichsreserve finanziert. Felix Rütsche, Präsident der vorberatenden Kommission, betonte, dass es sich nicht um eine Sanierung handle. Der Deckungsgrad der Pensionskasse liegt bei 96,1 Prozent, sie darf als gesund bezeichnet werden. Die Regionalgruppe St.Gallen beantragte, die Kosten à fonds perdu von gesamt 2,79 Millionen nicht wie beantragt linear innert zehn Jahren abzuschreiben, sondern als ausserordentlichen Aufwand sofort über die Erfolgsrechnung abzubuchen. Dieser Änderungsantrag wurde mit 140 Stimmen angenommen. Die Nachzahlung in die Pensionskasse war mit vier Gegenstimmen unumstritten.
Gesamtsanierung und Erweiterung
Schule und Bildung sind dem Katholischen Kollegium grosse Budgetposten wert. Die gut 20 Millionen Franken für die Gesamtsanierung und Erweiterung des Notkerschulhauses der flade wurde bei vier Enthaltungen und zwei Nein mit 162 Stimmen deutlich angenommen. Refinanziert wird der Kredit durch das kostendeckende Schulgeld, das die flade künftig von der Stadt St.Gallen und seinen Vertragsgemeinden erhält. Die Katholische Kantonssekundarschule steht ab dem Schuljahr 2019/20 allen Schülerinnen und Schülern der Stadt St.Gallen unentgeltlich offen und führt zusätzlich auch eine Realschule.
Verwaltungsdekret Kirchgemeinden
Das Kollegium befürwortete die Totalrevision des 36-jährigen Verwaltungsdekretes mit lediglich einer Gegenstimme. Die Kirche hat sich in den vergangenen Jahren neu organisiert, gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen führten zu einem deutlichen Revisionsbedarf, der vom Administrationsrat mittels einer Umfrage in den Kirchgemeinden erhoben wurde. Es resultierte ein überarbeitetes Verwaltungsdekret mit Hauptthemen wie Öffentlichkeitsprinzip, Datenschutz, Beschaffungsrecht, Rechnungslegung, Verwaltung von Kirchgemeinden, Zweck und Gemeindeverbänden, Revision sowie Archivierung/Aktenführung. Den örtlichen Gegebenheiten wird Spielraum gelassen. Das Katholische Kollegium stimmte der Beibehaltung eines liberalen Beschaffungsrechtes zu. Die Rahmenbedingungen lehnen sich jenen des Staates an. Sie sollen jedoch nur dann verpflichtend angewendet werden, wenn die öffentliche Hand erhebliche Beiträge an kirchliche Vorhaben leistet. Dies entspreche der Absicht des Administrationsrates, für die Milizbehörden weiterhin eine einfache und bürgernahe Arbeit zu ermöglichen und lokale Gegebenheiten anzuerkennen, begründete der zuständige Administrationsrat Raffael Kühne.
Im Rahmen der Schlussbestimmungen schlug William Canal im Namen der Region Rheintal eine Anpassung des Personaldekretes vom 16. Juni 2015 vor. Künftig sollen der Kirchenverwaltungsrat als Arbeitgeber Pflichtenhefte in Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam erarbeiten können. Der Administrationsrat plädierte dafür, das duale System zu respektieren, die Arbeit von Priestern und Seelsorgepersonal sei eine pastorale Frage und habe sich nach den Vorgaben des Bischofs zu richten. Das Pflichtenheft sei ein eigentlicher Kristallisationspunkt, ein Prüfstein der Zusammenarbeit zwischen Bischof und staatskirchenrechtlichen Organisationen. Der Antrag wurde verworfen, mit dem Versprechen das Thema bei der anstehenden Teilrevision des Personaldekrets 2019 wieder aufzugreifen.
Allgemeine Umfrage
In der allgemeinen Umfrage brachte Felix Bischofberger, Thal, das Schulfach «ERG Kirche/ERG Schule» zur Sprache. Er bedauerte, dass einige Kirchgemeinden dieses Fach vollumfänglich an die Schule zurückgegeben haben oder Schulgemeinden gegenüber den Kirchen mit gewissem Druck das Fach «ERG Kirche» verhindern wollen. «Kirchgemeinden wie Schulbehörden handeln in diesen Fällen gegen einen politischen Entscheid, der verbindlich ist», betonte Felix Bischofberger. Er wie der zuständige Administrationsrat Hans Brändle forderten die Kirchgemeinden auf, den Lehrplan umzusetzen und erst nach den drei Pilotjahren Bilanz zu ziehen.