Stellungnahme des Administrationsrats zum Bundesgerichtsentscheid

Freitag, 17. Januar 2025

Das Bundesgericht hat am Freitag, 17. Januar 2025, einen Entscheid betreffend Geschlechterdiskriminierung und religiöser Neutralität an Privatschulen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, gefällt. Dieser Entscheid wirft insbesondere verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Kathi Wil und möglicherweise anderen religiös geprägten Privatschulen auf. Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen nimmt von diesem Entscheid Kenntnis und wird die katholischen Privatschulen in den sich daraus ergebenden Entwicklungen weiterhin unterstützen.

 

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Gleichzeitig stellt der katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen fest, dass dieser Entscheid keinen Einfluss auf seine eigene Schule, die flade, haben wird. Anders als das Kathi Wil ist die flade keine Privatschule, sondern eine öffentlich-rechtliche Schule gemäss kantonalem Volksschulgesetz.

Ferner steht die flade nicht nur einem Geschlecht, sondern allen Geschlechtern offen. Da der Zugang für alle offen steht, ist die flade nach den Erwägungen des Bundesgerichts nicht diskriminierend.

Auch die Frage der religiösen Neutralität erweist sich in Bezug auf die flade entsprechend den Überlegungen des Bundesgerichts als nicht problematisch. Die flade als öffentliche Schule hat sich seit jeher an den geltenden verfassungsmässigen Pflichten orientiert und ihr schulisches Angebot darauf ausgerichtet.

Vor diesem Hintergrund tangiert der Bundesgerichtsentscheid die flade nicht und löst entsprechend auch keinen Handlungsbedarf aus.

Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils St.Gallen


Hier geht es zur Medienmitteilung des Bundesgerichts

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