Opferberatung erfolgt seit Januar 2025 unabhängig von der Kirche
Mittwoch, 29. Januar 2025Im 2025 setzt die katholische Kirche in der Schweiz neue Kooperationen, Standards und Abläufe in Kraft, um den sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung zu verhindern und Opfer professionell zu unterstützen. Unter anderem bieten die kirchlichen Meldestellen keine Opferberatung mehr an, sondern verweisen für eine unabhängige Beratung an die kantonalen Opferberatungsstellen. Auch ein Leitfaden zur Führung von Personaldossiers wird eingeführt und angehende Seelsorgerinnen und Seelsorger durchlaufen fortan ein einheitliches Abklärungsverfahren.

Mit einer gemeinsamen Medienmitteilung treten die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) Ende Januar 2025 an die Öffentlichkeit. Es wird über den Zwischenstand der Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung in der römisch-katholischen Kirche Schweiz berichtet.
Die vollständige Mitteilung ist unten als «pdf-Dokument» verlinkt. Kurz lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Seit Anfang Januar 2025 erfolgt die Beratung von Missbrauchs-Opfern durch die unabhängigen, staatlich anerkannten Opferhilfestellen, nicht mehr durch die kirchlichen Fachstellen.
- Eine kirchliche Informationsstelle unterstützt die kantonalen Opferhilfestellen im Hintergrund. Sie setzt sich zusammen aus zwei sprachregionenspezifischen Ansprechpersonen und einem interdisziplinären Fachpool.
- Neu liegt ein Abklärungsverfahren für die Zulassung zum kirchlichen Dienst (Assessment) vor (entwickelt in Zusammenarbeit mit Fachleuten des Amts für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich). Es wird per Mitte 2025 als schweizweiter Standard eingeführt und von dafür geschulten unabhängigen Psychologen durchgeführt. Neu ist die Tiefe der Abklärung ein dreistufiges Verfahren.
- Ebenso liegt der Leitfaden mit Standards zur Führung und Archivierung von Personaldossiers sowie zur Weitergabe von Informationen vor (entwickelt mit dem auf HR-Fragen spezialisierten Unternehmen von Rundstedt). Um die Praxistauglichkeit sicherzustellen, werden nun Rückmeldungen bei Personalverantwortlichen eingeholt.
- Neu ist seit Januar 2025 ein dreiköpfiges Team in der nationalen Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext an der Arbeit. Die drei Präventionsfachpersonen koordinieren die laufenden Arbeiten und bringen die Umsetzung der Massnahmen voran.
Mit all diesen Massnahmen lässt die katholische Kirche den Worten auch Taten folgen, wird der in der Schweizer Bischofskonferenz für das Thema zuständige Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain zitiert. Die gesamte Gesellschaft soll sich vergewissern können, dass die katholische Kirche in der Schweiz Machtmissbrauch bekämpft und griffige Präventionsmassnahmen umgesetzt hat. Die Intensität an der Weiterarbeit bei der Umsetzung dieser Massnahmen wird gemäss Roland Loos, Präsident der RKZ, nicht abnehmen und noch lange beschäftigen.
Aktuell läuft die Fortsetzungsstudie, welche die Kirche bei der Universität Zürich in Auftrag gegeben hat und mit 1,5 Millionen Franken finanziert. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
Links:
– Link zur vollständigen Mitteilung.
– Website des wissenschaftlichen Forschungsprojekts.
rf