Neues Finanzausgleichssystem stärkt Selbstverantwortung
Mittwoch, 12. Juni 2019Der Administrationsrat beantragt dem Katholischen Kollegium des Kantons St.Gallen das über 35-jährige Dekret über die Ausgleichsbeiträge für die Kirchgemeinden durch eine zeitgemässe Vorlage zu ersetzen.
Katholisches Kollegium November Session 20. November 2018 Aufnahme : Regina Kühne
Der Administrationsrat beantragt dem Katholischen Kollegium des Kantons St.Gallen das über 35-jährige Dekret über die Ausgleichsbeiträge für die Kirchgemeinden durch eine zeitgemässe Vorlage zu ersetzen. In der Sitzverteilung für die Wahlkreise gibt es wenige Verschiebungen. Weiter stimmt das Katholiken-Parlament über die Jahresrechnung 2018 ab. Drei Hospiz-Einrichtungen sollen zudem von 2020 bis 2023 mit Betriebsbeiträgen unterstützt werden.
Komplex wie ausgeklügelt präsentiert sich die Vorlage für das neue Finanzausgleichssystem. Es wird gemäss der administrationsrätlichen Vorlage die vor Ort gegebenen Verhältnisse besser abbilden und dem Katholischen Kollegium wie den Kirchgemeinden grösseren Entscheidungsspielraum bieten. Mit dem Finanzausgleich werden finanz- und strukturschwächere Kirchgemeinden mit Geldern des Katholischen Konfessionsteils unterstützt. Die Beiträge verbessern die finanzielle Situation der Kirchgemeinden, die im Vergleich mit anderen Kirchgemeinden ungünstigere Rahmenbedingungen haben. Ausgleichsberechtigt sollen Körperschaften sein, die entweder eine unterdurchschnittliche Steuerkraft und/oder überdurchschnittliche Belastungen beim Personalaufwand oder dem Liegenschaftsunterhalt haben.
Unterschiedliche Voraussetzungen
Ein Beispiel: die Kirchgemeinde Neu St.Johann mit 866 Kirchbürgern hat bedingt durch die historisch wertvollen, aber auch unterhaltsintensiven Anlagen des ehemaligen Klosters überdurchschnittlich höhere Kosten im Gebäudeunterhalt (Versicherungswert rund 42 Millionen Franken) als die Kirchgemeinde Sevelen, die über Liegenschaften mit einem Versicherungswert von lediglich rund 1,5 Millionen Franken verfügt. In Sevelen belaufen sich die Unterhaltskosten pro Kopf gerechnet auf fünf Franken, in Neu St.Johann sind es fast 200 Franken. Der Aufwand für den Erhalt und den Unterhalt der Liegenschaften liegt in Sevelen deutlich unter, in Neu St.Johann deutlich über dem Durchschnitt der katholischen St.Galler Kirchgemeinden, die Obertoggenburger Körperschaft profitiert vom Finanzausgleich.
Mitsprache des Kollegiums
Ähnliche Berechnungsbeispiele lassen sich auch im Bereich Personalkosten sowie Steuerkraft aufzeigen. Es ist kein Geheimnis, dass die Finanzkraft in Mörschwil grösser ist als in einer kleinen Berggemeinde. Und auch kleine Pfarreien mit wenigen Katholikinnen und Katholiken benötigen eine personelle Grundversorgung. Auch hier sind die Belastungen pro Kopf unterschiedlich hoch. Die Berechnungen für den Finanzausgleich basieren auf den Kirchgemeinderechnungen. Die Kirchenverwaltungen erhalten jeweils im Verlauf des Herbstes die Verfügung für die Ausgleichsbeiträge im Folgejahr, was eine reelle Finanzplanung ermöglicht. Das Katholische Kollegium legt neu jährlich den unteren und oberen technischen Steuerfuss für die Berechnungen fest. Nach wie vor handelt es sich um einen vertikalen Finanzausgleich. Es erfolgt keine Querfinanzierung von «reichen» zu den finanzschwachen Kirchgemeinden. Der Administrationsrat beantragt in der Juni-Sitzung, auf das neue Dekret über den Finanzausgleich einzutreten.
Defizit nach Pensionskassen-Nachzahlung
Die Jahresrechnung schliesst bei einem Gesamtumsatz von rund 65 Millionen Franken mit einem Rechnungsdefizit von rund 1,7 Millionen Franken. Hauptgrund ist die einmalige Nachzahlung in die Pensionskasse der Diözese St.Gallen in der Höhe von 2,8 Millionen Franken. Die Geschäftsprüfungskommission beantragt den 180 Kollegienrätinnen und –räten die Rechnung zu genehmigen und dem Administrationsrat sowie allen Mitarbeitenden der Verwaltung sowie angeschlossenen Institutionen Dank und Anerkennung auszusprechen.
Veränderungen Wahlkreise
Im September 2019 sind Gesamterneuerungswahlen. Die Sitze für die einzelnen Wahlkreise (meist einzelne Kirchgemeinden) werden aufgrund der Anzahl Katholikinnen und Katholiken neu verteilt. Eschenbach, Bazenheid, Region Flawil-Degersheim und Niederhelfenschwil-Lenggenwil erhalten je einen zusätzlichen Sitz. Die Stadt St.Gallen verliert deren zwei, auf je einen Sitz müssen die Kirchgemeinden Mörschwil sowie Obersee verzichten.
Unterstützung für Hospiz-Einrichtungen
Die Finanzierung der Sterbe-Hospize in Grabs, St.Gallen und Hurden ist bisher nicht gesichert. Gemeinden und Kanton leisten Beiträge an die Pflege von unheilbar kranken Menschen, die ihre letzten Lebenstage im Hospiz verbringen. Trotzdem bleiben nicht finanzierte Kosten von bis zu 246 Franken pro Tag/Person, die durch das Sammeln von Spenden aufgebracht werden müssen. Die Finanzierung von stationären Einrichtungen der Palliative Care wäre eigentlich eine staatliche Aufgabe, die politischen Prozesse sind jedoch noch nicht abgeschlossen. So springt die Kirche mit Hilfe der Kirchensteuer-Gelder in die Bresche und leistet, sofern das Kollegium der Vorlage zustimmt, über vier Jahre Betriebsbeiträge von gesamt 540’000 Franken: St.Gallen (sieben Betten) 70’000 Franken, Grabs (fünf Betten) 50’000 Franken und Hurden (vier Betten) 15’000 Franken. In Hurden stammen rund ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Kanton St.Gallen.
Interessierte sind wie immer eingeladen, die Session des Katholischen Kollegiums des Kantons St.Gallen auf der Zuschauertribüne des Kantonsratsaales mitzuverfolgen. Die Sitzung beginnt um 9.15 Uhr, zuvor wird um 8.15 Uhr ein Gottesdienst in der Kathedrale gefeiert.