Managementplan 2021–2024 des UNESCO-Weltkulturerbes St.Gallen

Dienstag, 17. November 2020

Mit der Kennzeichnung als UNESCO-Weltkulturerbe muss eine historische Stätte entsprechend den Vorgaben und Grundsätzen der Welterbekonvention und der UNESCO behandelt werden. Dieser Auftrag wird in St.Gallen mit dem neuen Managementplan 2021–2024 erfüllt.

St.Gallen-Bodensee Tourismus / kurzschuss photography gmbh

St.Gallen-Bodensee Tourismus / kurzschuss photography gmbh

Mit der Kennzeichnung als UNESCO-Weltkulturerbe muss eine historische Stätte entsprechend den Vorgaben und Grundsätzen der Welterbekonvention und der UNESCO behandelt werden. Dieser Auftrag wird in St.Gallen mit dem Managementplan erfüllt. Der Managementplan des Stiftsbezirks für die Periode 2021–2024 stellt grundsätzlich eine Fortführung des noch aktuellen Managementplans dar.

Der Managementplan und die Aufgaben- und Massnahmenplanung sind geeignete Planungsinstrumente, um die bestehenden Regelungen und Massnahmen in Bezug auf Schutz und Pflege des Stiftsbezirks weiterzuentwickeln und mittelfristig zur Erlangung des verstärkten Schutzes beizutragen.
Der erste Managementplan deckte die Periode 2017–2020 ab. Als Beispiele für erfolgreich umgesetzte Massnahmen lassen sich folgende drei Schlüsselmassnahmen aufzeigen: Die räumliche und inhaltliche Erweiterung des Vermittlungsangebots im Stiftsbezirk, die Einführung einer vereinheitlichten Signaletik im Stiftsbezirk oder das kantonale Kulturerbegesetz. Die Aufgaben- und Massnahmenplanung des zweiten Managementplans 2021–2024 enthält insgesamt 41 Massnahmen. 15 federführende Stellen gehen diese bis Ende 2024 an. Ein Grossteil der 23 neuen Projekte betrifft die Bereiche Erhaltung und Schutz sowie Kommunikation, Vermittlung und Tourismus. In Planung sind beispielsweise ein Konzept für ein Besucherzentrum und weitere Vermittlungsräume im Stiftsbezirk sowie eine Gesamterneuerung des Regierungsgebäudes.

Bewährtes Mittel
Durch die mit dem Managementplan verbundenen Prozesse konnte die Zusammenarbeit zwischen dem Katholischen Konfessionsteil, dem Kanton und der Stadt bzw. ihren Dienststellen intensiviert, gefestigt und auf eine ausgezeichnete Vertrauensbasis gestellt werden.
«Im Mai 2008 haben der Kanton St.Gallen, der katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen und die Stadt St.Gallen die «Charta für den Stiftsbezirk» unterzeichnet und somit den Grundstein für die Zusammenarbeit gelegt», führt Thomas Scheitlin, Stadtpräsident St.Gallen, aus. «Bereits mit dem ersten Managementplan und der Aufgaben- und Massnahmenplanung wurde die Erreichung des Ziels unterstützt. Die Zusammenarbeit der drei Exekutiven hat sich bewährt und ist ein grosser Mehrwert für alle Beteiligten. Mit dem zweiten Managementplan und der Aufgabenplanung soll diese gute Zusammenarbeit weitergeführt werden.»

Mit spezifischen Massnahmen, wie die Erstellung eines Konzepts, die Verbesserung der Inklusion benachteiligter Gruppen oder die Weiterentwicklung von generationenspezifischen Angeboten möchten die Hauptträgerinnen und -träger des Stiftsbezirks im zweiten Managementplan unter anderem die kulturelle Teilhabe stärker ins Zentrum rücken. «Die kulturelle Teilhabe am einzigartigen Kulturerbe wird im neuen Managementplan verstärkt fokussiert. Das entspricht zum einen der Faro-Konvention, die für die Schweiz dieses Jahr in Kraft getreten ist, und ist zum andern mir persönlich ein grosses Anliegen», sagt Regierungsrätin Laura Bucher, Vorsteherin Departement des Innern. «Mehrere Massnahmen der nächsten Jahre zielen auf einen niederschwelligen Zugang und eine stärkere Beteiligung aller Bevölkerungskreise am Stiftsbezirk und seiner kulturellen Schätze. Wichtige Ziele des Managementplans 2021–2024 sind zudem der Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes sowie die Überlieferung und Vermittlung.»

Raphael Kühne, Administrationsratspräsident des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen, unterstreicht die Wichtigkeit des Managementplans für das UNESCO-Weltkulturerbe: «Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen ist der Hauptträger des UNESCO-Weltkulturerbes und er erfüllt dieses mit seinen Institutionen vor Ort mit Leben. Der Managementplan zeigt die Zuständigkeiten für die vielen, ganz unterschiedlichen Massnahmen auf. Er verleiht den Schub, den es braucht, um die geplanten Massnahmen voranzutreiben und gibt dazu bereits die Rahmenbedigungen vor, die von allen involvierten Partnern anerkannt sind.»

UNESCO-Weltkulturerbe St.Gallen

Der Stiftsbezirk St.Gallen ist aufgrund seines eindrucksvollen Gebäudeensembles, seiner langen Geschichte, der dazu gehörigen Stiftsbibliothek und Stiftsarchiv sowie einer Vielzahl von einmaligen mobilen Kulturgütern seit 1983 in der Liste der UNESCO-Welterbestätten verzeichnet. Die Verwendung der Kennzeichen des Welterbes muss mit der Vermittlung von erzieherischen, wissenschaftlichen, kulturellen oder künstlerischen Werten verbunden sein, welche den Leitideen und den philosophischen Grundsätzen der Welterbekonvention und der UNESCO entsprechen.
Aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für das kulturelle Erbe verdient es der Stiftsbezirk, dass von Seiten der zuständigen Behörden und betroffenen Trägerinnen und Trägern angemessene Massnahmen für deren Schutz und Pflege nach Vorgaben des internationalen Rechts getroffen werden. Nur so sind die Weitergabe an künftige Generationen und die dauerhafte Sicherung des UNESCO-Welterbe-Status gewährleistet. Aus diesem Grund wurde 2015 eine «Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen» zwischen den Exekutiven des Kantons St.Gallen, des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen und der Stadt St.Gallen abgeschlossen.

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