Sommersession des Kollegiums: Finanzausgleich in grünen Bereich zurückführen

Montag, 13. Juni 2022

Am Dienstag, 21. Juni, trifft sich das Parlament der Katholischen Kantonalkirche St.Gallen zur diesjährigen Sommersession. Unter anderem legt der Administrationsrat (Exekutive) eine Anpassung beim Finanzausgleich vor und schickt das Kulturgüterdekret in die Diskussion.

Schweizer Franken Waehrungen

Seit 2019 basiert die Entrichtung von Ausgleichsbeiträgen vom Katholischen Konfessionsteil an die Kirchgemeinden auf neuen Rechtsgrundlagen. Der verkraftbare Ausgleichsbeitrag liegt bei rund 15 Millionen Franken. Um diesen Rahmen einzuhalten, existiert ein komplexes Berechnungsmodell mit mehreren Parametern sowie einem oberen und unteren technischen Steuerfuss. «Mit letzterem können wir den Finanzbedarf im Finanzausgleich steuern», sagt Jürgen Baur, Bereichsleiter Kirchgemeinden bei der Katholischen Administration. «Die Kompetenz zur Festlegung des oberen und unteren technischen Steuerfusses liegt beim Katholischen Kollegium.»

Statt bei 21,5 Prozent soll der obere technische Steuerfuss künftig bei 25,1 Prozent liegen, der untere statt bei 19,4 bei 21,1 Prozent. Ohne diese Anpassungen würde der Mittelbedarf für den Finanzausgleich an die Kirchgemeinden im 2023 auf 23,5 Millionen Franken steigen. Mit der Anpassung bleiben die Ausgleichsbeiträge zuhanden der Kirchgemeinden im gewünschten Rahmen und machen 2023 rund 15,5 Millionen Franken aus. 43 Kirchgemeinden bekämen weniger als im Jahr 2022, 29 Kirchgemeinden würden mehr erhalten.

Kulturgüter besser schützen

In einem weiteren Traktandum legt der Administrationsrat dem 180-köpfigen Parlament den Entwurf des Kulturgüterdekrets vor. Die Katholische Kantonalkirche St.Gallen und das Bistum wollen damit ihre beweglichen Kulturgüter besser schützen. Dabei geht es um zweierlei: Erstens um klösterliche Kulturgüter, die nicht rein kirchlichen Zwecken dienen, zweitens um sakrale Kulturgüter. Zur ersten Kategorie zählen beispielsweise die Replik des St.Galler Globus in der Stiftsbibliothek oder der sich in einem Kloster befindende Sekretär einer Äbtissin aus dem 16. Jahrhundert, zur zweiten die in einer Kirche stehende Madonnenstatue aus dem 12. Jahrhundert oder ein wertvoller Kelch. Auch immaterielles Kulturgut kann von sakraler Natur sein – zu nennen sind hierzu Prozessionen, religiöse Riten oder traditionelle Feiern.

Wird ein Kulturgut als schutzwürdig eingestuft, soll die Unterschutzstellung in Form einer Vereinbarung erfolgen. Um den Vollzug sicherzustellen, will man eine Fachstelle für das konfessionelle kulturelle Erbe einsetzen. Das Kulturgüterdekret soll per 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Neuer GPK-Präsident steht bereit

Weiter auf der Traktandenliste steht die Wahl eines neuen GPK-Präsidenten. Karl Schönenberger muss nach der gesetzlich vorgegebenen Zeit von acht Jahren diesen Sitz räumen. Zur Wahl – die aus der Mitte der Mitglieder erfolgt – stellt sich Jürg Gemeinder, Wirtschaftsinformatiker aus St. Gallen. Als neues Mitglied für die Geschäftsprüfungskommission aufstellen lässt sich Patrik Schönenberger aus Gossau.

Ferner liegen dem Kollegium der Jahresbericht zur Kenntnisnahme und die Jahresrechnung 2021 zur Genehmigung vor. Uneinigkeit herrscht bei der Verwendung des Rechnungsüberschusses von knapp 1,5 Millionen Franken. Der Administrationsrat schlägt vor, 821’000 Franken für zusätzliche Abschreibungen beim Umbau und der Renovation des Stiftsgebäudes zu verwenden und den Rest dem Konto «Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre» gutzuschreiben. Die GPK hingegen empfiehlt, das gesamte Geld diesem Konto zuzuweisen. Zusätzliche Abschreibungen würden das wirtschaftliche Rechnungsergebnis der Folgejahre verfälschen und so die Transparenz im längerfristigen Vergleich der Rechnungsergebnisse erschweren. Das letzte Wort hat das Kollegium.

Autor: Roger Fuchs

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