Katholisches Kollegium muss Farbe bekennen in Sachen Bischofskandidaten

Dienstag, 12. November 2024

Bei der im Jahr 2025 anstehenden Bischofswahl sollen nicht nur inkardinierte Priester in Frage kommen, sondern alle Priester mit einer bischöflichen Missio im Bistum St.Gallen. Das Einverständnis von Papst Franziskus ist via Nuntius bereits eingetroffen. An der Session vom 19. November muss auch das Katholische Kollegium darüber befinden, ob es eine Ausweitung des Kandidatenfeldes toleriert. Zudem gilt es einen neuen Kollegiumspräsidenten zu wählen, das Budget 2025 abzusegnen und über einen Verpflichtungskredit zu befinden.

Das Katholische Kollegium des Kantons St.Gallen tagt am 19. November. Bild: Roger Fuchs

Das dem katholischen Kollegium am 19. November 2025 vorliegende Geschäft unter dem Titel «Wählbarkeit von Priestern des diözesanen Presbyteriums im Hinblick auf die nächste Bischofswahl 2025» ist von höchstem Aktualitätswert. Konkret soll der Kreis der Bischofskandidaten auf alle Priester mit einer Missio im Bistum St.Gallen ausgedehnt werden. Bislang war das Kandidatenfeld auf inkardinierte Priester beschränkt.

Der Administrationsrat (Exekutive) stützt das Vorhaben, um eine möglichst grosse Auswahl zu haben. Da sich die Sechserliste mittlerweile bereits beim Papst befindet, wäre ein Nein des Katholischen Kollegiums ein klares Signal dafür, dass nicht-inkardinierte Priester als mindergenehm gelten würden.

Neuer Präsident in den Startlöchern

 Turnusgemäss kommt es an der bevorstehenden Kollegiumssession auch zu einem Wechsel an der Spitze des Katholikenparlaments. In den Startlöchern als neuer Präsident steht der bisherige Vizepräsident Bernhard Krempl aus Goldach. Der 58-Jährige ist seit jeher mit der Kirche verbunden. Früher wirkte er als Ministrant, heute als Organist. Zudem weilte er zweimal mehrere Wochen in einer Benediktinerabtei in Ostafrika. Die Wahl des neuen Präsidenten ist in aller Regel reine Formsache.

Das Budget 2025 weist einen Aufwandüberschuss von rund einer Million Franken aus – dies bei einem Aufwand von gut 78 Millionen. Das Defizit beträgt somit 1,3 Prozent des Aufwands und liegt einiges höher als im Vorjahr. Der Steuerertrag 2025 wird gegenüber dem Budget 2024 um 0,7 Mio. Franken tiefer geschätzt. Damit werden die hohen Kirchenaustritte aus dem Vorjahr berücksichtigt. Definitive Klarheit über die Entwicklung des Steuerertrags besteht anfangs des neuen Jahres.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) unterstützt die Stossrichtung, keine überstürzten Sparprogramme zu erstellen. Gleichzeitig wird die Absicht des Administrationsrats befürwortet, mit Blick auf das Budget 2026 Massnahmen zur Behebung des strukturellen Defizits vorzuschlagen.

Verpflichtungskredit für Hofflügel

 Im Budget 2025 sind auch neue Investitionen im Umfang von 2,35 Millionen Franken für die Sanierung des Hofflügels sowie die Fenstererneuerung im Seminar und Bildungshaus St.Wiborada veranschlagt. Zur Umsetzung der Sanierung des Hofflügels mit der darin integrierten Bischofswohnung wird dem Katholikenparlament ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 2,1 Millionen Franken vorgelegt. Die Bauarbeiten sollen bei einem Ja des Kollegiums nach dem Auszug von Bischof Markus Büchel, voraussichtlich ab Frühsommer 2025, erfolgen.

Neues Schutzkonzept braucht Anpassungen der Rechtsgrundlagen

Abschliessend geht es bei der anstehenden Session um das Postulat «Wir schauen hin». Der Administrationsrat legt in seinem Postulatsbericht auftragsgemäss dar, welche rechtlichen Grundlagen geschaffen respektive geändert werden müssen, damit das neu erarbeitete Schutzkonzept umgesetzt werden kann. Künftig sollen alle Schutzmassnahmen mit den staatskirchenrechtlichen, demokratisch organisierten und kontrollierten Strukturen verknüpft sein und entsprechende Kontroll- und Sicherheitsmechanismen greifen. Dazu sind diverse Bestimmungen des Personaldekrets und des Verwaltungsdekrets anzupassen oder zu schaffen. Ebenso ist ein vollziehendes Präventions- und Schutzreglement zu erlassen, das im Entwurf vorliegt und derzeit in Vernehmlassung steht.

Die Überarbeitung des bisherigen Schutzkonzepts sowie eine Neuausrichtung der Organisationsstruktur in der Umsetzung dieses Konzepts sind eine Folge der am 12. September 2023 veröffentlichten Pilotstudie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts.

Text und Bild: Roger Fuchs

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