flade-Artikel im Volksschulgesetz soll bleiben – Antwort der Regierung freut

Dienstag, 28. Oktober 2025

Der Artikel im Volksschulgesetz, wonach der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen eine Sekundarschule und Realschule führen kann, soll bestehen bleiben. Dies geht aus der Antwort der St.Galler Regierung auf eine im Juli 2024 eingereichte, einfache Anfrage von Kantonsrätin Trudy Cozzio hervor. Die Verantwortlichen der flade mit Schulpräsidentin Barbara Hächler zeigen sich erleichtert und danken der St.Galler Regierung für diese klare Stellungnahme zugunsten der flade.

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«Ich freue mich sehr», bringt Barbara Hächler, Schulpräsidentin der flade, ihre Gefühlslage auf den Punkt. Entgegen einem ersten Zwischenbericht des kantonalen Bildungsdepartements zur Revision des Volksschulgesetzes, soll der flade-Artikel nicht gestrichen werden. Besagter Artikel im Volksschulgesetz (Art. 4 Abs. 3) hält fest, dass der Katholische Konfessionsteil als Oberstufenschulgemeinde in der politischen Gemeinde St.Gallen eine Sekundarschule und eine Realschule führen kann. Die flade ist demnach keine Privatschule, sondern eine öffentlich-rechtliche Schule am Standort St.Gallen. Das Einzugsgebiet geht hingegen über die Stadt hinaus. Mit vier Gemeinden bestehen Verträge zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler.

Mittlerweile ist der Regierungsrat nochmals über die Bücher. In der vorliegenden Antwort auf die im Juli 2024 eingereichte, einfache Anfrage von Kantonsrätin Trudy Cozzio unterstreicht die Exekutive die langjährige Tradition der flade. Sie geniesse dank der hohen Schulqualität eine hohe Wertschätzung und sei in der Bildungslandschaft der Stadt St.Gallen fest verankert. «Die Regierung nimmt deshalb in Aussicht, im Entwurf des totalrevidierten Volksschulgesetzes auf eine Streichung des heutigen Artikels 4, Absatz 3 im Volksschulgesetz zu verzichten», heisst es in der Antwort.

Schulpräsidentin Barbara Hächler atmet angesichts dieser Kurskorrektur auf und sieht darin eine grosse Bestätigung für den Wert der geleisteten Arbeit an der flade. «Die Antwort gibt uns auch die notwendige Sicherheit, Lösungen für andere Herausforderungen wie beispielsweise die Schulraumplanung voranzutreiben», sagt Barbara Hächler. Überdies sind die durch das Bundesgerichtsurteil zum «Kathi Wil» aufgeworfenen Fragen, welche andere Schulen wie die flade ebenso tangieren, noch nicht abschliessend ausgewertet. Die Antwort der Regierung zum flade-Artikel im Volksschulgesetz schafft nun den notwendigen Freiraum, sich diesen Fragen anzunehmen.

Zur vollständigen Anfrage und Antwort im Ratsinformationssystem des Kantons St.Gallen: flade soll eine öffentlich-rechtliche Schule bleiben.

Text und Bild: rf

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