Vom Dekret zum digitalen Verzeichnis: Katholiken sichern ihre Kulturgüter
Montag, 27. Januar 2025Ab sofort ist das Verzeichnis «Katholisches Kulturerbe» online. Zu finden sind hier Kulturgüter, die wegen ihrer identitätsstiftenden Bedeutung und ihres Zeugniswerts für die St.Galler Katholikinnen und Katholiken unter Schutz gestellt wurden. Dieses Verzeichnis ist eine Folge des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Kulturgüterdekrets des Katholischen Konfessionsteils und des Bistums St.Gallen. Sind Kulturgüter einmal geschützt, erleichtert dies im Fall des Falles eine Strafverfolgung.

Ulrike Ganz, Projektmitarbeiterin der Fachstelle kirchliches Kulturerbe, erläutert das neue Online-Verzeichnis. Bild: Roger Fuchs
Um einen Verlust des kulturellen Erbes so weit wie möglich zu minimieren, verfügt die Katholische Kantonalkirche St.Gallen seit bald zwei Jahren über ein Kulturgüterdekret. Dieses ist gezielt auf die beweglichen, kirchlichen Kulturgüter zugeschneidert und bewahrt diese vor Verlust und Zerstörung. «Das Dekret ist als Reaktion auf das kantonale Kulturerbegesetz zu verstehen. Die St.Galler Katholikinnen und Katholiken nehmen damit ihre Verantwortung wahr und setzen sich für einen verbesserten Schutz ihrer Kulturgüter ein», sagt Ulrike Ganz, Projektmitarbeiterin der Fachstelle kirchliches Kulturerbe. Diese Fachstelle ist damit beauftragt, die kirchlichen Institutionen im Kanton St.Gallen zum Umgang mit ihren Kulturgütern und zu Fragen rund um die Unterschutzstellung von Kulturerbe zu beraten und den Vollzug des Dekrets sicherzustellen.
Wird ein Kulturgut als schutzwürdig eingestuft, erfolgt die Unterschutzstellung in Form einer Vereinbarung. Geschützte Objekte werden sodann im Verzeichnis «Katholisches Kulturerbe» online publiziert. So sieht es das Kulturgüterdekret des Konfessionsteils vor.
Gemälde, Handschriften, Inkunabeln
Wie Ulrike Ganz ausführt, ist besagtes Onlineverzeichnis ab sofort für alle einsehbar. Und es listet die ersten unter Schutz gestellten Kulturgüter auf. Konkret sind dies die Gemäldesammlung der Stiftsbibliothek mit insgesamt 33 Gemälden, die Handschriften aus dem Kloster St.Gallen bis ins Jahr 1805 mit insgesamt 1779 Einzelstücken, sowie die Inkunabeln und Frühdrucke aus dem Kloster Pfäfers.
Alle unter Schutz gestellten Kulturgüter werden genau kategorisiert, man findet im Verzeichnis Informationen zur Eigentümerschaft, Bestandes- und Inventarnummern, Datierung, eine Beschreibung des Kulturguts sowie Ausführungen zur Kulturerbe-Eigenschaft. So ist beispielsweise bei den Handschriften zu lesen, dass es sich hierbei um einen einzigartigen Schatz handle, mit dem sich das geistige und kulturelle Leben des Klosters rekonstruieren lasse. Das in der St.Galler Handschriftensammlung gespeicherte, 1300 Jahre alte kulturelle Gedächtnis sei von unschätzbar hohem Zeugniswert.
Noch ein langer Prozess
Gemäss Ulrike Ganz werden zunächst nur Kulturgüter im Eigentum des Konfessionsteils und des Bistums unter Schutz gestellt. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, können auch Kirchgemeinden, Pfarreien, Klöster und Privatpersonen ihre beweglichen kirchlichen Kulturgüter per Vereinbarung schützen lassen, bevor sie dann ebenso ins Online-Verzeichnis einfliessen.
Zweck dieser ganzen Unterschutz-Stellung und der Veröffentlichung im Internet ist, dass die beweglichen kirchlichen Kulturgüter vor Diebstahl, Beschädigung durch falsche Lagerung, unrechtmässigem Verkauf oder dauerhafter Ausfuhr ins Ausland geschützt sind. Und es soll bei widerrechtlicher Aneignung von Kulturgütern durch Dritte die Herausgabe im Rahmen einer Strafverfolgung erleichtern.
Link zum Verzeichnis: www.sg.kath.ch/kultur/kulturerbeverzeichnis
Text und Bild: Roger Fuchs