Die Wahl des St.Galler Bischofs wird nach dem Tod des Papstes verschoben

Dienstag, 22. April 2025

Der Tod von Papst Franziskus hat Auswirkungen auf die St.Galler Bischofswahl. Nach Rücksprache von Domdekan Guido Scherrer mit dem Nuntius wird die Bischofwahl vom Mittwoch, 23. April, verschoben. Dies hat auch Folgen für die staatskirchenrechtliche Seite, den Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen. Die Sitzung des Katholischen Kollegiums, das maximal drei Kandidaten als «mindergenehm» bezeichnen kann, wird ebenfalls nicht stattfinden und an einem neuen Wahltag angesetzt.

Kathedrale Tuerme

Am Ostermontag ist Papst Franziskus im Alter von 88 Jahren verstorben. Dies beeinflusst auch die St.Galler Bischofswahl, denn der neu gewählte Bischof muss jeweils nach der Wahl vom Papst ernannt werden. Nach Rücksprache von Domdekan Guido Scherrer mit dem Nuntius kann die Bischofwahl aus diesem Grund nicht stattfinden und wird verschoben.

Armin Bossart, Präsident des Administrationsrats, sowie Bernhard Krempl, Präsident des Katholischen Kollegiums, haben angesichts dieser neuen Ausgangslage nach Rücksprache mit dem Domdekan beschlossen, auch die Sitzung des Katholischen Kollegiums zur Mitwirkung an der Bischofswahl zu verschieben. Die Sitzung des Kollegiums und die Wahl durch das Domkapitel sollen am selben Tag stattfinden.

Der Domdekan bleibt mit dem Nuntius in Kontakt. Es wird informiert, sobald das neue Datum für die St.Galler Bischofswahl feststeht.

Die Verantwortlichen von Bistum und Konfessionsteil danken allen für die Geduld und das Verständnis. Im Gebet vereint danken sie dem verstorbenen Papst für sein segensreiches Wirken.

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