Bistum und Konfessionsteil SG verstärken Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch

Dienstag, 21. November 2023

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus je zwei Mitgliedern des katholischen Konfessionsteils und Bistums St.Gallen sollen weitere Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch klären, bündeln, koordinieren und überwachen. Dies gab Administrationsratspräsident Raphael Kühne an der Kollegiumssession vom 21. November bekannt. Weiterhin unterstützt werden zudem die Forderungen der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz RKZ. Eingereicht wurde an der Session aus den Reihen des Kollegiums auch eine Motion im Kontext der Missbrauchsthematik.

Raphael Kühne Min

Administrationsratspräsident Raphael Kühne informiert über die geplanten Massnahmen zur weiteren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche. (Bild: Benjamin Manser)

Seit Veröffentlichung der Missbrauchsstudie in der katholischen Kirche Schweiz mögen viele nicht mehr zuwarten, bis konkrete Veränderungen eingeleitet werden. Auf nationaler Ebene hat die Römisch-Katholische Zentralkonferenz mehrere Erwartungen formuliert, die auch vom Katholischen Konfessionsteil St.Gallen unterstützt werden. Eine erste dieser Massnahmen ist mittlerweile umgesetzt. Dem Churer Bischof Joseph Bonnemain wurden zwei unabhängige externe Fachpersonen für die kanonische Voruntersuchung gegen vier Mitglieder der Schweizerischen Bischofskonferenz wegen allfälliger Meldeunterlassungen zur Seite gestellt. Und Bonnemain sowie Felix Gmür, der Bischof von Basel, haben kürzlich in einer Privataudienz beim Papst vorgesprochen und sich für die Öffnung der päpstlichen Archive und ein interdiözesanes Strafgericht eingesetzt.

Strukturen und Kompetenzen unter der Lupe

In St.Gallen laufen auch auf kantonaler Ebene Bestrebungen, weitere Verbesserungen einzuleiten. Konkret wird nun eine dual-paritätische Arbeitsgruppe zur Erarbeitung weiterer konkreter Massnahmen gegen Missbrauch eingesetzt. Seitens des Bistums wurden Pastoralamtsleiter Franz Kreissl sowie der Personalverantwortliche Michael Kontzen in diese Gruppe delegiert, seitens des Konfessionsteils der neu gewählte Administrationsratspräsident Armin Bossart sowie Administrationsrätin Cornelia Brändli-Bommer. Überdies wird eine Zürcher Rechtsanwältin als externe Fachperson im Verfahrensrecht beigezogen. Im Fokus stehen transparentere Verfahren und Kontrollmechanismen.

Gemäss dem noch amtierenden Administrationsratspräsidenten Raphael Kühne ist jeder einzelne Missbrauchsfall einer zu viel. «Eine Verbesserung soll dadurch erreicht werden, dass fortan auch die staatskirchenrechtliche Seite in die Verfahrenswege eingebunden ist», sagt Kühne. Demnach sollen die bisherigen Gremien und Massnahmen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch unter die Lupe genommen und die Anlaufstellen besser vernetzt und koordiniert werden. Zu diesen bereits bestehenden Anlaufstellen gehören das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe sowie die Ombudsstelle und die Anlaufstelle bei Fällen von Missbrauch von geistlicher Macht. Denkbar sind eine neue Trägerschaft dieser Stellen, neue Strukturen und auch die Kompetenzfragen sollen geklärt werden.

Erste Ergebnisse bis Ende März

Die neue Arbeitsgruppe soll sich möglichst zeitnah konstituieren und ihre Arbeit aufnehmen. Im Verlauf des ersten Quartals 2024 soll die Gruppe dann der Bistumsleitung und dem Administrationsrat Massnahmen vorschlagen, sodass daraus Beschlüsse erfolgen können. Raphael Kühne: «Mit vereinten Kräften wollen wir jegliche Fälle von sexuellem Missbrauch verhindern und allfällige alte oder neue Vorkommnisse konsequent aufdecken und melden.» Gleichzeitig darf gemäss Kühne aber auch nie vergessen gehen, dass sich das kirchliche Personal tagtäglich zu Tausenden ohne Fehlverhalten in all seinen Aufgaben einsetzt und es insgesamt ein paar wenige «schwarze» Schafe sind, die leider dieses unentschuldbare Kapitel verschulden.

Text: Roger Fuchs
Bilder: Benjamin Manser


Motion eingereicht: Meldungen an die staatskirchenrechtliche Seite weiterleiten

Kollegienrat Stefan Meier aus Rorschach hat an der Session vom 21. November eine von 98 weiteren Kollegiumsmitgliedern unterzeichnete Motion eingereicht, die den Administrationsrat beauftragt, das Personaldekret und das Personalreglement dahingehend zu ändern, dass Meldungen an das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe, an die Ombudspersonen oder an die beauftragten Fachpersonen in Fällen von Missbrauch geistlicher Macht jeweils auch den zuständigen staatskirchenrechtlichen Organen weitergeleitet werden. Hintergrund dieser Motion ist der Umstand, dass diese Stellen im Auftrag des Bischofs wirken und er auch die Aufsicht darüber hat. «Diese einseitige Aufsicht ist falsch», so Stefan Meier. Es liegt nun am Administrationsrat darauf zu antworten. Der abtretende Administrationsratspräsident Raphael Kühne zeigt in einer ersten Reaktion Verständnis und weist darauf hin, dass genau dieser Punkt auch mit der neuen Arbeitsgruppe (siehe Haupttext) sichergestellt werden soll. (rf)

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