Administrationsrat ruft Kirchgemeinden dazu auf, Kräfte zu bündeln
Mittwoch, 27. September 2023Der Administrationsrat des katholischen Konfessionsteils St.Gallen steht im Kontext der Missbrauchsstudie hinter den zusätzlichen Forderungen der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ). Kirchgemeinden werden angehalten, jetzt nicht Einzelaktivitäten zu entfalten, sondern vereint mit RKZ und Administrationsrat die Veränderungen von den Bischöfen einzufordern.
Symbolbild: Mit verschiedenen Massnahmen wird derzeit an der katholischen Kirche der Zukunft gebaut. Bild: Roger Fuchs
Seit Bekanntwerden der Pilotstudie zu den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche Schweiz herrscht an der Basis in den Kirchgemeinden viel Aufruhr. Und verschiedentlich werden Aktivitäten lanciert. Der Administrationsrat (Exekutive) des katholischen Konfessionsteils St.Gallen findet es richtig, dass die Schweizer Bischöfe dieses vielstimmige Aufbrechen und die Erwartungen vernehmen. «Gleichzeitig ist aber wichtig, dass die Kräfte gebündelt werden und von der staatskirchenrechtlichen Seite mit einer starken Stimme, jener der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ), gesprochen wird und Massnahmen eingefordert und durchgesetzt werden», hält der Administrationsrat anlässlich seiner gestrigen, ordentlichen Sitzung fest.
Die Forderungen der RKZ gehen bekanntlich einige Schritte weiter als die von den Schweizer Bischöfen beschlossenen Massnahmen. Demnach soll Bischof Joseph Bonnemain für die Voruntersuchung gegen einige aktive und emeritierte Bischöfe von einer externen Fachperson begleitet werden. Und die zu errichtende unabhängige Meldestelle darf nicht im Umfeld der Bischöfe angesiedelt sein. Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass die Meldestelle nicht nur Beratungs-, sondern auch Kontrollkompetenzen hat. Sie muss auch eigenständig notwendige Schritte wie die Weiterleitung an die staatskirchenrechtlichen Behörden in die Wege leiten können. Drittens wird als zusätzliche Massnahme die Errichtung eines interdiözesanen kirchlichen Strafgerichtshofs gefordert. Und viertens dürfen partnerschaftliche Lebensformen gemäss RKZ bei einer Anstellung nicht relevant sein.
Auch der Administrationsrat des katholischen Konfessionsteils St.Gallen steht hinter diesen zusätzlichen Forderungen der Römisch-katholischen Zentralkonferenz und erwartet von den Bischöfen, dass diese nicht nur akzeptiert, sondern begrüsst und umgesetzt werden. Bischof Joseph Bonnemain selbst hat bereits zustimmend auf die externe Fachperson reagiert.
Problematische Verknüpfung
Kein probates Mittel, die Forderungen durchzusetzen, ist gemäss Administrationsrat die Verknüpfung mit einer Drohung, wonach Gelder an die Schweizer Bischofskonferenz oder die Bistümer gekürzt würden. Zum einen dürfte eine solche Drohung keine leere Forderung sein, zum anderen würden sich komplexe Fragen stellen wie beispielsweise, bei welchem Grad der Nichterfüllung einer oder mehrerer Forderungen wieviele Geldmittel gestoppt oder gekürzt würden? Welche Gelder wären betroffen? Jene auf gesamtschweizerischer Ebene oder auf Bistumsebene?
Beim Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen ist noch ganz anderes zu beachten: Bei der Schaffung des Bistums im Jahre 1847 hat sich der Konfessionsteil mit der päpstlichen Bulle verpflichtet, das Bistum entsprechend finanziell zu unterstützen. Raphael Kühne, Präsident des Administrationsrats: «Würden hier Leistungen in Frage gestellt, wäre das Risiko gross, dass seitens des Heiligen Stuhls eine Nichteinhaltung der Abmachungen aus der päpstlichen Bulle geltend gemacht werden könnte. Dies könnte sodann sogar Auswirkungen auf das einzigartige Bischofswahlrecht für das Bistum St.Gallen haben.»
Gemäss dem Administrationsrat ist geradezu das Gegenteil notwendig: Es sind mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die geforderten strukturverändernden Massnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden und funktionieren können.
Text und Bild: rf