Staatsanwaltschaft informiert über den Abschluss mehrerer Verfahren

Mittwoch, 21. Januar 2026

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichts wegen sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche sind bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen vier Anzeigen von den Bistümern St.Gallen und Chur eingegangen. Sämtliche Verfahren wurden mittlerweile eingestellt oder nicht anhand genommen, wie am Mittwochmorgen die Staatsanwaltschaft informierte. Das Bistum St.Gallen hat von diesem Ausgang Kenntnis genommen.

Aufarb Missbrauch Webbutton 1080x810 DE

Die Staatsanwaltschaft St.Gallen befasste sich seit September 2023 mit fünf Priestern in der Rolle als Beschuldigte und bei zehn Personen in der Rolle als mutmassliche Geschädigte mit Bezug zum Kanton St.Gallen. Am Mittwochmorgen, 21. Januar 2026, teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sämtliche Verfahren eingestellt wurden. In keinem der angezeigten Verfahren habe sich die Verdachtslage so weit konkretisieren können, dass eine Anklage der beschuldigten Priester erfolgte. Hier zur Meldung der Staatsanwaltschaft.

Das Bistum St.Gallen teilt angesichts dieser Entwicklungen mit: «Die aus den Verfahren resultierenden Erkenntnisse fliessen in die zwei noch hängigen kirchenrechtlichen Untersuchungsverfahren ein. Diese können nach dem jetzt erfolgten Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens nun fortgesetzt werden. Im kirchlichen Verfahren kann die Verjährung aufgehoben werden. Bestehende kirchenrechtliche Sicherungsmassnahmen gegen diese zwei Personen bleiben in Kraft. Das Bistum St.Gallen führt seine Präventions- und Aufklärungsarbeit hinsichtlich jeder Art von unrechtmässigem Verhalten uneingeschränkt fort und arbeitet weiterhin eng mit staatlichen Behörden zusammen.»

rf

Weitere News.