Vernehmlassung Schutzkonzept sowie Präventions- und Schutzreglement

Dienstag, 8. Oktober 2024

Im Zuge der Publikation der Pilotstudie im September 2023 arbeitet eine Kommission aus je zwei Mitgliedern des Bistums St.Gallen sowie des katholischen Konfessionsteils intensiv an Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch im kirchlichen Umfeld. Die Kommission hat dieser Tage einen konkreten Vorschlag des Schutzkonzepts sowie des Präventions- und Schutzreglements in die Vernehmlassung geschickt. Rückmeldungen sind bis am 31. Dezember 2024 erbeten.

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Im November 2023 haben das Bistum St.Gallen und der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen eine dual paritätische Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat nun die Strukturen, Aufgaben, Kompetenzen und Meldewege überprüft und einen Vorschlag erarbeitet, wie Missbrauch jeglicher Form in der Kirche künftig noch wirksamer verhindert werden kann. Dieser Vorschlag liegt nun vor. Die Kommission schickte ihn anfangs Oktober zur Vernehmlassung an einen weiten Kreis von Personen und Gremien im kirchlichen Umfeld – unter anderen sind das Fachstellen, Kirchgemeinden, Räte, Verbände sowie die IG-M!kU, die Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld.

Kernpunkte der vorgeschlagenen Neuerungen sind:

  • eine gemeinsame Trägerschaft sämtlicher in den Vollzug des Schutzkonzeptes involvierten Gremien
  • die Zusammenarbeit mit der Opferhilfe SG-AR-AI als unabhängige Anlaufstelle vor Ort
  • eine vertiefte Klärung der Aufgaben und Kompetenzen der kirchlichen Stellen
  • die Sicherstellung verbindlicher Meldungen an die staatlichen Behörden
  • der Einbezug der Arbeitgebenden auf der staatskirchenrechtlichen Seite

Dieses rechtlich verbindliche Regelwerk soll das reibungslose Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Akteuren garantieren. Die Mitglieder der dual-paritätischen Kommission sind sich einig: «Die Verbesserung der Strukturen im Bereich Schutz und Prävention in der Katholischen Kirche im Bistum St.Gallen ist eine ebenso wichtige wie anspruchsvolle Aufgabe, die nur durch die aktive Mitwirkung aller gelingen kann.»

Die Vernehmlassungsunterlagen können unter diesem Link gesichtet werden.

Und hier geht es zur nationalen Website betreffend Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz.

Bistum / Konfessionsteil SG


Die dual-paritätische Kommission
Die Mitglieder der dual-paritätische Kommission sind seitens Bistum Pastoralamtsleiter Franz Kreissl sowie der Personalverantwortliche Michael Kontzen. Seitens Konfessionsteil arbeiten Administrationsratspräsident Armin Bossart sowie Administrationsrätin Cornelia Brändli-Bommer mit.

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