Informationsaustausch bei Assessements befriedigt die RKZ noch nicht
Donnerstag, 2. April 2026An der Ende März durchgeführten Plenarversammlung der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) konnte nicht nur die Jahresrechnung abgesegnet werden, es beschäftigten auch Genugtuungsleistungen der Kirche sowie die 2023 beschlossenen Assessements für Seelsorgende. Die Delegierten zeigten sich gemäss einer Mitteilung der RKZ mehrheitlich nicht befriedigt über die Entscheidung der Bischöfe, dass die anstellenden Behörden von Kirchgemeinden und Kantonalkirchen nur eine Bestätigung über das durchgeführte Assessement erhalten.
Plenarversammlung der RKZ in Thun. Bild: Thomas Franck
Wer in der Schweiz Seelsorgerin oder Priester in der römisch-katholischen Kirche werden will, muss ein mehrstufiges psychologisches Assessment (Abklärungsnachweis) durchlaufen. Dies haben die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) sowie die Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) im Jahr 2023 beschlossen.
Die RKZ als Dachorganisation der kantonalkirchlichen Organisationen zeigt sich mit den Abläufen noch nicht in allen Punkten zufrieden, wie an der am 27. und 28. März abgehaltenen Plenarversammlung in Thun deutlich wurde. Gemäss einer Medienmitteilung monierten einige Delegierte, dass die anstellenden Behörden von Kirchgemeinden und Kantonalkirchen lediglich eine Bestätigung über das durchgeführte Assessment erhalten würden.
Sie haben das Präsidium beauftragt, mit den Bischöfen Präzisierungen bezüglich dieser wichtigen Schnittstelle zu schaffen, heisst es. Ebenso geht aus der Mitteilung hervor, dass im 2026/27 die Einführung der Assessements bei den Seelsorgenden, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen, erwartet werde.
Genugtuungsleistungen der Kirche
Der thematische Schwerpunkt der Plenarversammlung widmete sich den Genugtuungsleistungen der Kirche sowie der Intervention bei Verdacht auf Grenzverletzungen oder sexuelle Übergriffe. Liliane Gross, Präsidentin der Kommission Genugtuung, informierte über die Arbeit der Kommission. Sie erläuterte das Verfahren bei der Meldung und Prüfung von Gesuchen, die Kriterien für die Festlegung der ausgerichteten Beträge sowie die erwartete Entwicklung der Fallzahlen.
Jahresrechnung 2025
Die Jahresrechnung 2025 der RKZ schliesst mit einem Ertragsüberschuss von gut 270’000 Franken ab. Dieses wird dem Eigenkapital zugewiesen.
Das erfreuliche Ergebnis ist gemäss Mitteilung vorab auf deutlich geringere Aufwendungen im Bereich der Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch zurückzuführen. Das Beratungsangebot und der Genugtuungsfond seien 2025 deutlich weniger beansprucht worden als erwartet.
Die Kosten für die Assessements übernehmen die Bistümer selbst. Zusätzlich wurde die Rechnung durch ausserordentliche Zuwendungen von Kantonalkirchen sowie einer Kirchgemeinde entlastet.
Die vollständige Mitteilung kann nachgelesen werden auf der Website der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz RKZ.
rf