Einblick in den Stand der Dinge betreffend Massnahmen gegen Missbrauch

Montag, 27. Mai 2024

Betroffene von sexuellem Missbrauch sollen künftig überall in der Schweiz professionelle und unabhängige Beratung erhalten, Täter zur Rechenschaft gezogen, Risiken für weitere Missbräuche auf allen Ebenen der Institutionen minimiert und deren Vertuschung verhindert werden. Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – erarbeiten dazu verschiedene Massnahmen, in deren Stand der Dinge sie nun Einblick geben. Anfang 2025 sollen erste Neuerungen in Kraft gesetzt werden.

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Ziel der laufenden Arbeiten ist es, den Missbrauch in den eigenen Reihen noch entschiedener zu bekämpfen und Betroffene zu unterstützen. RKZ, SBK und KOVOS fassen wie folgt zusammen:

  1. Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
  2. Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.
  3. Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
  4. Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
  5. Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
  6. Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.

Am 27. Mai sind SBK, RKZ und KOVOS mit einer gemeinsamen Medienmitteilung an die Öffentlichkeit getreten. Sie kommunizierten dabei einen Zwischenbericht zur Umsetzung neuer Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung.

Ganz viele weitere Informationen zur wissenschaftlichen Erforschung und Aufarbeiten sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz finden sich hier:


Bistum St.Gallen
Im Bistum St.Gallen existiert seit 2002 das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe, seit 2017 eine Ombudsstelle sowie seit 2023 eine Anlaufstelle für Missbrauch geistlicher Macht. Zudem gibt es seit 2016 ein Schutzkonzept und eine Kommission Schutz und Prävention, die regelmässig obligatorische Präventionskurse veranstaltet.

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