St.Galler Bischofswahl am 23. April – Kollegium trifft sich gleichentags
Donnerstag, 10. April 2025Das Informativverfahren über die sechs Kandidaten, die das Domkapitel für die Nachfolge von Bischof Markus Büchel nominiert hat, ist abgeschlossen. Die Liste ist aus Rom zurück. Gewählt wird am 23. April. Der Tag beginnt mit einer Messfeier in der Kathedrale, anschliessend trifft sich das Katholische Kollegium zu einer ausserordentlichen Sitzung. Das Parlament kann maximal drei Kandidaten als «mindergenehm» bezeichnen. Nachmittags trifft sich das Domkapitel dann zur definitiven Wahl. Aktuell sind die Namen noch in einem versiegelten Couvert im Safe.

In diesem versiegelten Couvert befinden sich 180 Listen mit den sechs Namen der Bischofskandidaten. Es wird erst an der ausserordentlichen Session des Katholischen Kollegiums geöffnet. Dieses kann maximal drei Kandidaten als «mindergenehm» bezeichnen. Foto: Roger Fuchs
Das Warten hat ein Ende: St.Gallen kann am 23. April einen neuen Bischof wählen. Der Name bleibt allerdings bis zur Bestätigung durch Papst Franziskus geheim. Das Domkapitel rechnet mit zwei Tagen.
Nachfolgend der Wahltag kurz zusammengefasst:
Der besondere Tag beginnt um 9 Uhr mit einer Messfeier in der Kathedrale. Um 10.15 Uhr versammelt sich das Katholische Kollegium zu einer ausserordentlichen Sitzung im Kantonsratssaal. Diese ist gemäss Regulativ über die Teilnahme des Kollegiums an der Bischofswahl vom 18. Februar 1846 nicht öffentlich. Dem Parlament ist es hinter verschlossener Tür erlaubt, maximal drei Kandidaten als «mindergenehm» zu bezeichnen.
Nachmittags wird sich das Domkapitel zur Wahl versammeln. Um 14.30 Uhr ziehen die 13 Kanoniker zum gemeinsamen Gebet mit den Gläubigen in die Kathedrale ein. Anschliessend begibt sich das Domkapitel in die Sakristei, um den neuen Bischof zu wählen. Der Name des Gewählten bleibt bis zur Bestätigung durch Papst Franziskus geheim. Das Domkapitel rechnet mit zwei Tagen.
Nach der Ernennung durch den Papst werden die Nuntiatur und das Domkapitel den Termin für die Verkündigung des Namens bekanntgeben. Um 12 Uhr des besagten Tages wird der Name dann publik und es läuten die Glocken der katholischen Kirchen des Bistums.
Alle weiteren Informationen in der Medienmitteilung des Bistums St.Gallen.