Referendumsvorlagen aufgrund von Beschlüssen des Kollegiums

Mittwoch, 3. Juli 2019

Das Katholische Kollegium fasste am 18. Juni 2019 Beschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterstehen. Bei den Referendumsvorlagen handelt es sich um das Ausgleichsdekret und den II. Nachtrag zum Finanzdekret.

RK0115

Katholisches Kollegium November Session 20. November 2018 Aufnahme : Regina Kühne

Fakultatives Referendum

In Anwendung von Art. 13bis und 15 der Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen vom 18. September 1979, sGS 173.5 (Stand 24. September 2006), macht der Administrationsrat auf folgende zwei Referendumsvorlagen gemäss Beschlussfassungen des Katholischen Kollegiums vom 18. Juni 2019 aufmerksam:

  • II. Nachtrag zum Dekret über den Finanzhaushalt des Katholischen Konfessionsteils (Finanzdekret)
  • Dekret über den Finanzausgleich (Ausgleichsdekret)

Ablauf der Referendumsfrist: 12. August 2019

Quorum für das Zustandekommen: 3’000 gültige Unterschriften

Die beiden Erlasse können bei der Kath. Administration, Klosterhof 6a, 9000 St.Gallen, bezogen werden (T 071 227 33 33, info@sg.kath.ch). Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Administrationsrat, Klosterhof 6a, 9000 St.Gallen, einzureichen.

Katholischer Konfessionsteil des Kantons St.Gallen
Administrationsrat

 

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