Ombudspersonen ernannt
Dienstag, 21. Januar 2020Bistum St.Gallen und Katholischer Konfessionsteil haben ein umfassendes Schutzkonzept für die seelische, geistige und körperliche Integrität der Menschen verabschiedet. Das neue Schutzkonzept unterscheidet die Bereiche Prävention, Intervention und Nachbetreuung. Als weiterer Schritt sind zwei Ombudspersonen ernannt worden.
Auch die staatskirchenrechtlichen Organe der Kantone Appenzell-Innerrhoden und –Ausserrhoden haben ihre Zustimmung zum Gesamtkonzept gegeben. Ergänzend zum bereits seit 2002 bestehenden Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe werden im umfassenden Schutzkonzept zusätzlich Themen wie Mobbing oder Arbeitsplatzkonflikte aufgenommen. Hauptamtliche wie freiwillig Mitarbeitende gehören hier zum angesprochenen Personenkreis. In den katholischen Jugendverbänden ist die Prävention bereits sehr gut strukturiert und die Thematik der Grenzverletzung seit Jahren verankert.
Prävention
Die Prävention fördert eine Kultur der Achtsamkeit auf allen Ebenen und in allen Phasen einer Zusammenarbeit im professionellen und ehrenamtlichen Kontext. Das beginnt beim Anstellungsprozess von kirchlichem Personal, setzt sich fort in ihrem Arbeitsalltag mit Einführung und Weiterbildung, Supervisionsangeboten, Mitarbeitergesprächen oder Kursen zum Thema Nähe und Distanz.
Intervention
Im Rahmen des Schutzkonzeptes steht die neu ernannte Ombudsperson Kathrin Hilber sowie ihr Stellvertreter Tino Bentele den kirchlichen Angestellten wie auch den Freiwilligen mit ihren je spezifischen Tätigkeiten zur Verfügung. Die Ombudsperson vermittelt bei vorgetragenen Anliegen, kann Abklärungen treffen und zeichnet Wege auf für ein konfliktfreies Wie-weiter. Sie arbeitet wie das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe unabhängig und vertraulich. Die Ombudsperson kann beispielsweise für Themen wie Mobbing/Cybermobbing oder unüberbrückbaren Differenzen am Arbeitsplatz in den Einsatz kommen. Wie bisher ist das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe bei Sexualdelikten oder bei Grenzüberschreitungen im Bereich Nähe und Distanz (auch in der Erwachsenenseelsorge) erste Anlaufstelle.
Nachbetreuung
Ziel der Nachbetreuung bei sexuellen Übergriffen ist, dass die Opfer Unterstützung erhalten in der Verarbeitung, Rehabilitation und in der Wiederherstellung persönlicher, körperlicher und geistiger Integrität. Die Unterstützungsmassnahmen erfolgen in seelsorgerlicher, ärztlicher, psychotherapeutischer, juristischer, finanzieller oder individuell angepasster anderer Form. Täter haben allenfalls rechtliche Konsequenzen zu tragen und werden zudem verpflichtet, fachspezifische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Empfehlungen
Die Ombudsperson ist im Gegensatz zum Fachgremium sexuelle Übergriffe nicht zuständig für eine Nachbetreuung in den Bereichen Gewalt, Mobbing oder Arbeitsplatzkonflikte. Sie gibt den Klientinnen und Klienten, ihr Einverständnis vorausgesetzt auch deren Vorgesetzten sowie anderen Konfliktparteien, Empfehlungen für das weitere Vorgehen ab.
«Um eine sichere Umgebung aufzubauen und für die Würde und Rechte der anderen feinfühliger zu werden, bedarf es gemeinsamer Werte und Regeln, es braucht Fachwissen und Feedbackkultur, Hinsehen und nicht Wegschauen, Handlungsfähigkeit und Zivilcourage», heisst es in dem vom Bistum und vom Katholischen Konfessionsteil erarbeiteten Schutzkonzept. (inf./thf.)
Die Ombudspersonen
Kathrin Hilber (St.Gallen) hat reiche Erfahrung als Mediatorin in Verwaltung und öffentlichem Bereich. Sie war unter anderem Rektorin der Ostschweizerischen Höheren Fachschule für Sozialarbeit und von 1996 bis 2012 Regierungsrätin und Vorsteherin des Departementes des Innern im Kanton St.Gallen. Heute führt sie als Mitinhaberin von «Konsens 46» in St.Gallen Mediationen in Wirtschaft, Arbeitswelt, Schule und öffentlichem Bereich durch. Kathrin Hilber ist unter anderem Ombudsperson für die kantonalen Verwaltungen von St.Gallen und Glarus.
Ihr Stellvertreter Tino Bentele (Wittenbach), ist ursprünglich Sozialarbeiter mit diversen Zusatzausbildungen im Bereich Coaching und Konfliktmanagement. Seit 20 Jahren ist er im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung sowie Coaching von Führungskräften aller Stufen tätig.
Beide verstehen sich, so definiert es auch das Reglement über die Ombudsstelle im Bistum St.Gallen, als unabhängig von den jeweiligen Konfliktparteien, um sachlich und lösungsorientiert bestehende Konflikte und Probleme aufzuarbeiten und weitere Schritte vorzuschlagen. Die Ombudspersonen haben dem Bistum oder den staatskirchenrechtlichen Organen gegenüber keinerlei Auskunfts- und Rechenschaftspflicht.