Gesamterneuerungswahlen 2019: Bestimmen Sie mit!

Freitag, 2. August 2019

Alle vier Jahre wählen die Katholikinnen und Katholiken im Kanton St. Gallen die Mitglieder der Kirchgemeindebehörden und des Katholischen Kollegiums. Das nächste Mal am 8. September 2019 für die Amtsdauer 2020 bis 2023. Die Mitglieder dieser Gremien entscheiden u.a. darüber, wofür die Kirchensteuern verwendet werden.

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Alle vier Jahre wählen die Katholikinnen und Katholiken im Kanton St.Gallen die Mitglieder der Kirchgemeindebehörden und des Katholischen Kollegiums. Das nächste Mal am 8. September 2019 für die Amtsdauer 2020 bis 2023. Die Mitglieder dieser Gremien entscheiden u.a. darüber, wofür die Kirchensteuern verwendet werden.

Das Katholische Kollegium ist das Parlament des Katholischen Konfessionsteils. Das Kollegium, das am 8. September gewählt wird, wählt an seiner Novembersitzung den Administrationsrat: die siebenköpfige Exekutive, d.h. die Regierung des Konfessionsteils. Auf der Ebene der Kirchgemeinden bilden die Kirchenverwaltungsräte die Exekutiven.

Weitere Informationen zum Wahlgang finden Sie hier.

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