Deutliches Ja zur Hospiz-Zwischenfinanzierung

Mittwoch, 19. Juni 2019

Das Katholischen Kollegium des Kantons St.Gallen entschied an seiner Sitzung über ein neues Finanzausgleichsdekret für die Kirchgemeinden. Unbestritten waren auch Betriebsbeiträge für drei Hospiz-Einrichtungen in den Jahren 2020 bis 2023. Die Jahresrechnung 2019 wurde einstimmig angenommen.

Sitzung Kath. Kollegium 18. Juni 2019 Josef Seliner Aufnahme : Regina Kühne

Sitzung Kath. Kollegium 18. Juni 2019 Josef Seliner Aufnahme : Regina Kühne

Das Katholischen Kollegium des Kantons St.Gallen entschied in der Sitzung vom Dienstag 18. Juni, das 35-jährige Dekret über die Ausgleichsbeiträge für die Kirchgemeinden durch eine zeitgemässe Vorlage über den Finanzausgleich zu ersetzen. Unbestritten waren auch Betriebsbeiträge für drei Hospiz-Einrichtungen in den Jahren 2020 bis 2023. Die Jahresrechnung 2019 wurde einstimmig angenommen.

Die Schaffung von Seelsorgeeinheiten, Zweckverbänden und der immer häufiger vorkommenden Kirchgemeindevereinigungen stellen neue Anforderungen an ein gerechtes Finanzausgleichssystem. Ziel ist nach wie vor ein transparenter und nachvollziehbarer vertikaler Ausgleich, der die konkreten Verhältnisse vor Ort in den Bereichen Gebäudeunterhalt, Steuerkraft und Personalaufwand gerechter abbildet. Ausgleichsberechtigt sind Kirchgemeinden, die entweder eine unterdurchschnittliche Steuerkraft und/oder überdurchschnittliche Belastungen beim Personalaufwand oder dem Liegenschaftsunterhalt haben. Die Kirchenverwaltungen erhalten jeweils im Verlauf des Herbstes die Verfügung für die Ausgleichsbeiträge im Folgejahr, was eine reelle Finanzplanung ermöglicht. Der Administrationsrat beantragte auf das neue Dekret über den Finanzausgleich sowie auf die Festlegung der oberen und unteren technischen Steuerfüsse einzutreten, was vom Kollegium mit drei Enthaltung befürwortet wurde.

Intensive Vorbereitung
Vorbereitet wurde das komplexe, komplizierte Geschäft von einer 14-köpfigen Kommission, sieben aus Ausgleichsgemeinden, sieben aus Nicht-Ausgleichsgemeinden. Von der Arbeit der Kommission, die im Laufe der Arbeit intensiv diskutierte und aus dessen Arbeit mehrere Anpassungsanträge resultierten, berichtete Armin Bossart (St.Gallen). Im Namen des Administrationsrates erläuterte Raphael Kühne die Vorlage. Der Finanzausgleich sei eine der wichtigsten Voraussetzungen für den solidarischen Zusammenhalt und das finanzielle Funktionieren des Katholischen Konfessionsteils und seiner Kirchgemeinden. Die Überarbeitung des über 40-jährigen Finanzausgleichs-Dekrets sei ein «Leuchtturmprojekt», das Ausgleichsbeiträge vorsehe für finanzschwache Kirchgemeinden wie für Kirchgemeinden, die überdurchschnittlich hohe Belastungen tragen, beispielweise im Bereich historische Gebäude wie Kirchen.

Unterstützung für Hospiz-Einrichtungen
Die Finanzierung der Sterbe-Hospize in Grabs, St.Gallen und Hurden ist bisher nicht vollumfänglich gesichert. Gemeinden und Kanton leisten Beiträge an die Pflege von unheilbar kranken Menschen, die ihre letzten Lebenstage im Hospiz verbringen. Trotzdem bleiben nicht finanzierte Kosten von bis zu 246 Franken pro Tag/Person, die durch das Sammeln von Spenden aufgebracht werden müssen. «Die Finanzierung von stationären Einrichtungen der spezialisierten Palliative Care wäre eigentlich eine Sache des Kantons (der einen Teil übernimmt), der Gemeinden und der Krankenkassen, die politischen Prozesse sind jedoch noch nicht abgeschlossen», erläuterte Administrationsratspräsident Martin Gehrer im Vorfeld. So springt die Kirche mit Hilfe der Kirchensteuer-Gelder in die Bresche und leistet über vier Jahre Betriebsbeiträge von gesamt 540‘000 Franken: St.Gallen (sieben Betten) 70‘000 Franken, Grabs (fünf Betten) 50‘000 Franken und Hurden SZ (vier Betten) 15‘000 Franken. In Hurden wird der Drittel der Betten finanziert, die von St.Gallerinnen und St.Gallern belegt werden. Der Kollegienrat stimmte der Vorlage mit vier Enthaltungen zu.

Vorreiterrolle des Konfessionsteils
Der Präsident der vorberatenden Kommission Albert Tschirky (Flums) erläuterte den Unterschied zwischen spezialisierter Palliativcare mit medizinischen Profis, und Hospiz-Einrichtungen, die mehrheitlich von Freiwilligen getragen werden. Er argumentierte engagiert für eine Annahme der Vorlage. Diese Beitragszahlungen seien in der Schweiz einzigartig, der Konfessionsteil nehme eine Vorreiterrolle ein für ein Projekt im diakonischen Bereich zugunsten von Sterbenden und ihren Angehörigen. Die Leitungen der Palliativ-Einrichtungen lehnen in allen drei Hospizen aktive direkte Sterbehilfe durch Sterbehilfeorganisationen ab, das würde den Zielen von Palliative care wiedersprechen. «Als Überbrückung sind die Beiträge vertretbar, befristet auf vier Jahre», fasste Albert Tschirky die Argumentationen zusammen. Er forderte: «Bis dann sollte hoffentlich, die Finanzierung schweizerisch-einheitlich geregelt sein». Zum Schluss seiner Ausführungen lobte Administrationsrat Martin Gehrer die Motionärin Agnes Haag (St.Gallen), die den Stein ins Rollen brachte und dadurch eine wichtige Unterstützung für die Einrichtungen ermöglichte. Sie bedankte sich in einer kurzen Rede dafür, dass das Anliegen aufgenommen wurde. «Dieser Beschluss gibt den Hospizen über mehrere Jahre Planungssicherheit», ergänzte sie. «Die Leitungen der Institutionen können nun wichtigeres tun, als ständig um Geld zu betteln».

Diverse Geschäfte
Die Jahresrechnung schliesst bei einem Gesamtumsatz von rund 65 Millionen Franken mit einem Rechnungsdefizit von rund 1,7 Millionen Franken. Hauptgrund ist die einmalige Nachzahlung in die Pensionskasse der Diözese St.Gallen in der Höhe von 2,8 Millionen Franken. Niklaus Leisebach, Mörschwil, erläuterte die Jahresrechnung 2018 im Namen der GPK und lobte den Administrationsrat, der im vergangenen Jahr über 470 Geschäfte behandelt hatte. Die Geschäftsprüfungskommission beantragte den 166 (von 180) anwesenden Kollegienrätinnen und –räten Jahresbericht und Rechnung zu genehmigen sowie dem Administrationsrat und allen Mitarbeitenden der Verwaltung sowie angeschlossenen Institutionen Dank und Anerkennung auszusprechen. Alle Anträge wurden bei lediglich einer Enthaltung befürwortet.

Der Administrationsrat hat die Sitze für die einzelnen Wahlkreise (meist einzelne Kirchgemeinden) aufgrund der Anzahl Katholikinnen und Katholiken für die Neuwahlen im Herbst neu verteilt. Eschenbach, Bazenheid, Region Flawil-Degersheim und Niederhelfenschwil-Lenggenwil erhalten je einen zusätzlichen Sitz. Die Stadt St.Gallen verliert deren zwei, auf je einen Sitz müssen die Kirchgemeinden Mörschwil sowie Obersee verzichten. Die Neuverteilung wurde mit einer Nein-Stimme angenommen.

Allgemeine Umfrage
Aus dem Administrationsrat werden sich Martin Gehrer und Elisabetta Rickli-Pedrazzini nicht mehr für die Wiederwahl zur Verfügung stellen. Diese Sitzung war auch für mehrere Kollegienräte der Abschluss im Rat. Vor der Herbst-Session werden bereits die Nachfolger gewählt.

«Die Kirche muss sich erneuern»

Kollegiumspräsident Josef Seliner, Kaltbrunn, begrüsste zur achten und somit letzten Sitzung der Amtsdauer 2015 bis 2019. In seiner Ansprache lobte er die Kampagne www.kirchensteuer-sei-dank.ch. Sie zeige die vielfältigen Aufgaben und Leistungen der katholischen Kirche im Kanton St.Gallen sehr anschaulich auf. Doch die Kirche müsse sich erneuern, Seliner nannte drängende Themen wie die von vielen Gläubigen geforderte Frauenordination, die Abschaffung des Pflichtzölibates, den Umgang mit Geschiedenen/Wiederverheirateten oder homosexuellen Menschen. Josef Seliner lobte die Haltung des Bistums St.Gallen, das sich sehr offen zeige und alle Möglichkeiten ausschöpfe.


Administrationsratspräsident Martin Gehrer erläutert den Antrag zu den Beiträgen an die Sterbe-Hospize.

RK9229

Das Katholische Kollegium befasste sich mit umfangreichen Vorlagen.

Sitzung Kath. Kollegium 18. Juni 2019 Aufnahme : Regina Kühne

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